Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/267
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Darmstadt am 23. September 1851.
Bekanntmachung,
den Vereinszolltarif betreffend.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Vereins-Zolltarif.
Erste Abtheilung.
Gegenstände, welche gar keiner Abgabe unterworfen sind.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
No. 27.
Inhalt: 1) Bekanntmachung. den Vereinszolltarif betreffend; - 2) Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirke Nidda für 1851 ; - 3) Dienstnachrichten.
Mit Bezugnahme auf die allerhöchste Verordnung vom 29. Juli d. J. wird der Vereinszolltarif, wie solcher mit Berücksichtigung der stattgefundenen Tarifsänderungen vom 1. October d. J. an zur Anwendung kommt, hierdurch nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, den 3. September 1851.
Merck.
- 1. Bäume, Sträuche und Reben zum Verpflanzen, ingleichen lebende Gewächse in Töpfen oder Kübeln;
- 2. Bienenstöcke mit lebenden Bienen;
- 3. Branntweinspülig, Eisenrostwasser