Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/245
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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- Friedrich Franz Maximilian von Schlitz, genannt von Görtz, meine Zustimmung und zwar
zu pos I. und II. derselben.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Zur Beglaubigung des Acts und der Unterschrift Seiner Erlaucht des Herrn Grafen Reinhard zu Solms-Laubach
- Schlitz wie oben.
(L.S.) Hempel, Landgerichts-Assessor.
Zu Nr. A. 548.
Nachdem der auf geschehenen Vorschlag von dem unterzeichneten obersten Gerichtshofe zum Curator des minderjährigen Herrn Grafen Emil Friedrich Franz Maximilian von Schlitz, genannt von Görtz, für diesen besonderen Fall bestellte und gehörig verpflichtete Herr Graf Reinhard zu Solms-Laubach den in vorstehender Familien-Disposition des Herrn Grafen Carl Wilhelm
Heinrich Ferdinand Hermann von Schlitz, genannt von Görtz, d. d. Schlitz am 1. Juli 1859, unter pos. I. und II. derselben enthaltenen Bestimmungen nach dem darüber errichteten, der erwähnten Urkunde angefügten Protocolle vom 24. April 1860 im Namen seines Herrn Curanden seine vormundschaftliche Zustimmung gegeben hat, so wird derselben die nachgesuchte obervormundschaftliche Bestätigung hierdurch ertheilt.
- Urkundlich des beigedrückten Gerichts-Siegels.
Gegeben Darmstadt den 2. Mai 1860.
unterz. Dr. Hahn.
(L.S.)
wird hiermit, unter Vorbehalt der bereits erworbenen Rechte Dritter, zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.
- Darmstadt, am 21. Juni 1860.
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
die Postverbindung zwischen Alzey und Kirchheimbolanden betreffend.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zwischen Alzey und Kirchheimbolanden eine tägliche Fahrpostverbindung hergestellt worden ist und für diese die Personentaxe
zwischen | Alzey | und | Morschheim | auf | 21 | kr. |
" | " | " | Kirchheimbolanden | " | 30 | kr. |