Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/277

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 26.
Darmstadt am 24. August 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Trennung der Gemeinde Sprendlingen und St. Johann, im Kreise Alzey, und Bildung einer besonderen Gemeinde St. Johann betreffend; - 2) Bekanntmachung, Abänderungen der Statuten der Bank für Handel und Industrie betr.; - 3) Ermächtigung zur Annahme fremder Orden; - 4) Namensveränderungen; - 5) Dienstnachrichten; - 6) Concurrenzeröffnungen; - 7) Sterbfälle.

Bekanntmachung,
die Trennung der Gemeinde Sprendlingen und St. Johann, im Kreise Alzey, und Bildung einer besonderen Gemeinde St. Johann betreffend.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben die Trennung des früheren Weilers St. Johann von der Gemeinde und Gemarkung Sprendlingen, im Kreise Alzey, und die Bildung zweier selbstständigen Gemeinden, beziehungsweise die Erhebung des Weilers St. Johann zu einer selbstständigen Gemeinde mit eigener Gemarkung, zu genehmigen geruht.
Diese Allerhöchste Anordnung wird, nachdem sie nunmehr in Vollzug gesetzt worden ist, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, am 7. August 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Knorr.



Bekanntmachung,
Abänderungen der Statuten der Bank für Handel und Industrie betreffend.

Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog den von der General-Versammlung der Actionäre der Bank für Handel und Industrie am 31. Mai l. J. beschlossenen Abänderungen der §§. 8, 10, 11, 12, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 30, 33, 34, 36, 40 und 42 der Statuten dieser Bank, nebst dem weiter beschlossenen Zusatz-Paragraphen 54 die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht haben, so werden die hiernach neu redigirten §§. nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht: