Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/287
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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2) Nach und von den Unterwegsorten ist den Mitreisenden nur die Mitnahme von Handgepäck, welches im Personenraum des Wagens ohne Belästigung der Mitreisenden untergebracht werden kann, gestattet.
- Darmstadt, am 21. August 1860.
Crève.
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1860 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1860 soll mit höchster Genehmigung Ein Kreuzer von einem Gulden Normalsteuerkapital der Israeliten im früheren Kreise Offenbach, mit Ausnahme von Offenbach, Ober-Roden, Nieder-Roden und Eppertshausen, sodann der Israeliten in den Gemeinden Dreieichenhain, Götzenhain und Offenthal im Monat September dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
- Offenbach, den 21. August 1860.
In Verhinderung des Kreisraths:
Dr. Usinger, Kreisassessor.
die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Crainfeld, im Kreise Lauterbach, für 1860 betreffend.
Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Crainfeld für 1860 ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern die Erhebung einer Umlage von 286 fl. genehmigt worden. Es wird dies hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 fl. Steuerkapital 23 kr. 3,069 pf. beträgt und daß die Erhebung in vier Zielen und zwar zu Anfang der Monate Juli, August, September und October l. J. stattfindet.
- Lauterbach, den 21. August 1860.
v. Kopp.