Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B100

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 13.


Bekanntmachung,
die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. December 1873 (Regsbl. Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Neckar-Steinach die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein ertheilt worden ist.
      Darmstadt, den 9. April 1880.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Ewald.


Uebersicht
der im Jahre 1879 in den Irrenanstalten des Großherzogthums verpflegten Kranken.


      Es wurden verpflegt:

A. Im Großherzoglichen Landeshospital:
Bestand der Pfleglinge
am
1. Januar 1879.
Zugang im
Laufe des
Jahres 1879.
Gesammt-
summe der
Pfleglinge in
1879.
Abgang in 1879 durch
Summe
des Abgangs
in 1879.
Bestand der
Pfleglinge am
Ende des
Jahres 1879.
Entlassung.
Tod.
Mr.
Fr.
Sa.
Mr.
Fr.
Sa.
Mr.
Fr.
Sa.
Mr.
Fr.
Sa.
Mr.
Fr.
Sa.
Mr.
Fr.
Sa.
Mr.
Fr.
Sa.
205
180
385
27
24
51
232
204
436
10
8
18
16
13
29
26
21
47
206
183
389
Nach der Heimath gehören an
1) der Provinz Starkenburg
2) der Provinz Oberhessen
3) der Provinz Rheinhessen
4) dem Auslande

119
49
62
2

116
41
46
1

235
90
108
3
Summe
232
204
436