Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B180

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 24.


Darmstadt, den 1. October 1880.



Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Vorbereitung zu dem Dienste eines Polizeicommissärs betreffend. - 3) Bekanntmachung, den Lokomotivbetrieb auf dem Anschlußgeleis von der Margarethenhütte nach dem Main-Weser-Bahnhofe zu Gießen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Ober-Erlenbach mit Ober- und Nieder-Eschbach, im Kreise Friedberg, für 1880 betreffend. - 5) Bekanntmachung, die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Ober-Klingen für 1879 betreffend. - 6) Ordensverleihungen. - 7) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 8) Namensveränderung. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ausschließung von der Rechtsanwaltschaft. - 11) Charakterertheilungen.- 12) Dienstentlassungen. - 13) Ruhestandsversetzungen. - 14) Concurrenzeröffnungen. - 15) Sterbefälle.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

|- |      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Wendel Knaup zu Groß-Hausen, in Anerkennung der von demselben am 15. Juni l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 7 Jahre alten Philipp Bohrer zu Klein-Hausen vom Tode des Ertrinkens, eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 17. August 1880.

Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.



Bekanntmachung,
die Vorbereitung zu dem Dienste eines Polizeicommissärs betreffend.

      Nachdem in Folge unserer Bekanntmachung, den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher betreffend, vom 10. Mai 1880 die durch Allerhöchste Verordnungen vom 29. Juni 1850 und 17. Juli 1855 zur Prüfung Derjenigen, welche sich um eine