Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B193

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 25.


1
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III. Vergleichung der Activen und Passiven der Großherzoglichen Staatsschuldentilgungskasse Ende 1877.
3 365 880 93 14 149 939 90
            in Die Activen betragen:
Staats-Activ-Kapitalien
2 Dergleichen, ausgeliehen behufs der Grundrenten-Ablösung: 10 782 380 03
a. wegen fiscalischer Grundrenten 1 976 645 Mark 5.svg 89 Pfennig 5.svg
b. wegen nichtfiscalischer Grundrenten 8 814 734 Mark 5.svg 14 Pfennig 5.svg
3 Ausstehende Tilgungsrenten und Erhebungskosten:
1 663
71
a. wegen fiscalischer Grundrenten
99
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b. wegen nichtfiscalischer Grundrenten
1 563
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4 Noch ausstehende, von Großherzoglicher Staatsschuldentilgungskasse aber bereits an Großherzogliche Hauptstaatskasse abgelieferte Tilgungsrenten wegen abgelöster fiscalischer Grundrenten für Rechnung Großherzoglichen Familieneigenthums
15
23
1             Die Passiven betragen: 46 967 790 31
Definitiv überwiesene Staatsschuld 46 728 576 07
2 Kapitalien derjenigen Berechtigten nicht fiscalischer Grundrenten, an welche die Ablösungssummen mittelst Obligation auf Namen entrichtet wurden
8 567
12
3 Noch zu zahlende Zinsen von Passivkapitalien
230 647
12
Verglichen, bleibt Passivstand Ende 1877
32 817 850 41
      Darmstadt, am 17. August 1880.
Großherzogliche Staatsschulden-Commission.
Michell. J. Moellinger.
Bonhard.



Bekanntmachung,
die Vernichtung älterer Arten des vorhinigen Großherzoglichen Oberappellations- und Cassationsgerichtes in Darmstadt betreffend.

      Durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. Juni l. J. ist die Genehmigung ertheilt worden, daß diejenigen älteren Acten des vormaligen Großherzoglichen