Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B017

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 3.
Darmstadt, den 5. Februar 1881.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Ausschlag der zur Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse der evangelischen Kirche des Großherzogthums im Etatsjahre 1881/82 erforderlichen Steuern betreffend. - 2) Summarische Uebersicht der Rechnung Großherzoglicher Landes-Waisen-Anstalt zu Darmstadt für 1879/80. - 3) Uebersicht der pro 1. April 1881/82 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld. - 4) Bekanntmachung, die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Schaafheim für 1880 betreffend. - 5) Ordensverleihung. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Dienstentlassung. - 8) Ruhestandsversetzung. - 9) Concurrenzeröffnung. - 10) Sterbefälle. - 11) Berichtigung.



Bekanntmachung,
den Ausschlag der zur Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse der evangelischen Kirche des Großherzogthums im Etatsjahre 1881/82 erforderlichen Steuern betreffend.

      In Ausführung eines zu dem Voranschlag über Einnahme und Ausgabe des evangelischen Centralkirchenfonds für die Periode vom 1. April 1880 bis 1. April 1885 von dem evangelischen Kirchenregiment mit Zustimmung der Landessynode gefaßten und von dem unterzeichneten Ministerium genehmigten Beschlusses soll zur Bestreitung des Bedürfnisses der Gesammtheit der evangelischen Kirche des Großherzogthums im Etatsjahre 1881/82 nach den Bestimmungen des Artikels 5 des Gesetzes vom 23. April 1875, das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften betreffend, auf das Communalsteuerkapital der Angehörigen der evangelischen Kirche ein Beitrag von drei Pfennig auf den Gulden Steuerkapital ausgeschlagen und mit den Communalsteuern der politischen Gemeinden durch die Gemeinde-Einnehmer erhoben werden.
      Es wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.

      Darmstadt, den 26. Januar 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Achenbach.