Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B060
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Beilage Nr. 8.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
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Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen durchgängig in 4 Zielen in den Monaten Juni, August, October und December 1881 stattfinden soll. Außer den vorstehend bezeichneten Umlagen wird im März 1881 ein Viertel der im Regierungsblatt von 1880, Beilage Nr. 8, verzeichneten Umlagen zur Bestreitung der im ersten Vierteljahre 1881 erforderlichen Ausgaben zur Erhebung gelangen, mit Ausnahme des Ausschlags auf die immersteuerbaren Objecte in den Gemeinden Bingenheim, Blofeld, Langenbergheim und Ober-Mockstadt.
Büdingen, den 2. März 1881.
Klietsch.