Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B123

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 16.


      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Betrieb der genannten Anschlußbahn nach Maßgabe der bestehenden und weiter erlassen werdenden Bestimmungen zu führen ist.
      Darmstadt, den 21. Mai 1881.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Moyat.


Bekanntmachung,
die für das Etatsjahr vom 1. April 1881 bis Ende März 1882 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen von der Stadt Mainz für das Etatsjahr 1881/82 folgende Umlagen in sechs Zielen erhoben werden:

967 457 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 48,6 Pfennig 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen,
2 058 Mark 5.svg
mit einem Ausschlags-Coefficienten von 0,5838 Pfennig 5.svg Kirchenbedürfnisse auf das Steuerkapital der evangelischen Einwohner.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1881 und Februar 1882 festgesetzt worden sind.
      Mainz, den 12. Mai 1881.

Großherzogliches Kreisamt Mainz.
v. Röder.



Bekanntmachung,
die Nichterhebung einer Umlage auf das Steuerkapital der evangelischen Confessionsangehörigen zu Schimsheim betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz wird die nach unserer Bekanntmachung vom 22. d. Mts. auf das Steuerkapital der evangelischen Confessionsangehörigen zu Schimsheim auszuschlagende Umlage im Betrag von 43 Mark 5.svg nicht erhoben werden.
      Oppenheim, den 29. April 1881.

Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
Kekulé.