Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B123
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Betrieb der genannten Anschlußbahn nach Maßgabe der bestehenden und weiter erlassen werdenden Bestimmungen zu führen ist.
Darmstadt, den 21. Mai 1881.
Schleiermacher.
die für das Etatsjahr vom 1. April 1881 bis Ende März 1882 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen von der Stadt Mainz für das Etatsjahr 1881/82 folgende Umlagen in sechs Zielen erhoben werden:
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1881 und Februar 1882 festgesetzt worden sind.
Mainz, den 12. Mai 1881.
v. Röder.
die Nichterhebung einer Umlage auf das Steuerkapital der evangelischen Confessionsangehörigen zu Schimsheim betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz wird die nach unserer Bekanntmachung vom 22. d. Mts. auf das Steuerkapital der evangelischen Confessionsangehörigen zu Schimsheim auszuschlagende Umlage im Betrag von 43 nicht erhoben werden.
Oppenheim, den 29. April 1881.
Kekulé.