Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/052
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Gleichzeitig gibt das Postamt Worms diese Depeschen, sowie die von dem Kreisbauamt Worms empfangenen Beobachtungen am dortigen Brückenpegel, telegraphisch weiter auf die rechtsseitigen und aus die linksrheinischen Telegraphenlinien. Es ist dabei in Aussicht genommen, daß die Stationen, an welche die Wasserstands-Nachrichten abzugeben sind, gleichzeitig angerufen werden und daß die durchlaufenden Depeschen, zur Uebermittelung an die ein für allemal bezeichneten Adressen, abzugeben sind.
Folgende Behörden erhalten die Wasserstands-Nachrichten mittelst Telegramme oder Eilboten:
Telegramme von Worms nach:
1. | Osthofen. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Osthofen benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Rhein-Dürkheim. |
2. | Eich. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Eich benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Hamm, den daselbst stationirten Dammwärter und die Bürgermeisterei Ibersheim. |
3. | Alsheim, resp. Gimbsheim. Die mit telegraphischem Fernsprecher mit Alsheim verbundene Station Gimbsheim gibt die Depeschen an die Bürgermeisterei Gimbsheim ab, und letztere benachrichtigt den daselbst stationirten Dammwärter. |
4. | Guntersblum. - Bürgermeisterei. |
5. | Oppenheim. - a. Kreisamt. - b. Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Dienheim stationirten Dammwärter. |
6. | Nierstein. - Bürgermeisterei. |
7. | Nackenheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in
Nackenheim stationirten Dammwärter. |
8. | Bodenheim. - Bürgermeisterei. |
9. | Laubenheim. - Bürgermeisterei. |
10. | Weisenau. - Bürgermeisterei. |
11. | Mainz. - a. Kreisamt. - b. Kreisbauamt. - c. Bürgermeisterei. |
12. | Mombach. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Mombach stationirten Dammwärter. |
13. | Budenheim. - Bürgermeisterei. |
14. | Heidesheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt durch Eilboten den in Heidenfahrt stationirten Dammwärter. |
15. | Nieder-Ingelheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Nieder-Ingelheim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Frei-Weinheim und die |