Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B083
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Beilage Nr. 11.
Großherzogliche Brandversicherungs-Commission.
v. Preuschen.
Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Butzbach für 1883/84 betreffend.
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in | der | Provinz | Oberhessen | 262 066 430 | |
" | " | " | Starkenburg | 383 797 350 | " |
" | " | " | Rheinhessen | 322 542 680 | " |
demnach im Ganzen |
968 406 460 |
beträgt, gedeckt werden und die Erhebung dieses Beitrags in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres in einem Ziele erfolgen.
Bestehender Verordnung gemäß wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 7. Mai I884.
v. Preuschen.
Hechler.
die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Butzbach für 1883/84 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für die israelitische Religionsgemeinde Butzbach für das Rechnungsjahr 1883/86 und zwar für die Jahre 1883/84 und 1884/85 jährlich zwei weitere Ziele Communalsteuer mit je zusammen 265 ausgeschlagen werden, wozu sich der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital für 1883/84 auf 9,634 Pfennig berechnet.