Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B083

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 11.


Uebertrag
1 320 108 Mark 5.svg 18 Pfennig.svg
e. an verschiedenen Ausgaben:
Beitrag zu den Kosten der Vereinigung öffentlicher Feuerversicherungs-Anstalten in Deutschland 219 Mark 5.svg - Pfennig.svg
Kosten, welche durch Beschickung der Versammlung von Vertretern öffentlicher Feuerversicherungs-Anstalten in Deutschland, abgehalten zu Stuttgart vom 22. bis 25. Mai 1883, entstanden sind 217 " - " 436 " - "
f. Belohnung für Anzeige eines Brandstifters 200 " - "
g. Deserviten und Auslagen 89 " 16 "
h. Beitrag in den Fonds zur Unterstützung von Personen, welche in Folge ihrer Theilnahme an den Löschanstalten verunglückten, und ihrer Hinterbliebenen, sowie zur Unterstützung von Feuerwehren und Gemeinden, gemäß Art. 1 des Gesetzes vom 10. September 1878, Ein Procent der Einnahme mit 11 621 " - "
im Ganzen also auf
1 332 454 Mark 5.svg 34 Pfennig.svg
      Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. Mai 1884, zu Nr. M. J. 11117, soll dieses Bedürfniß durch theilweise Verwendung des vorhandenen Betriebs- und Reservefonds, sowie durch einen Ausschlag von Zwölf Pfennig auf je Einhundert Mark Brandversicherungs-Kapital, das am Schlusse des Jahres 1883
in der Provinz Oberhessen 262 066 430 Mark 5.svg
" " " Starkenburg 383 797 350 "
" " " Rheinhessen 322 542 680 "
demnach im Ganzen
968 406 460 Mark 5.svg

beträgt, gedeckt werden und die Erhebung dieses Beitrags in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres in einem Ziele erfolgen.
      Bestehender Verordnung gemäß wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 7. Mai I884.

Großherzogliche Brandversicherungs-Commission.
v. Preuschen.
Hechler.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Butzbach für 1883/84 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für die israelitische Religionsgemeinde Butzbach für das Rechnungsjahr 1883/86 und zwar für die Jahre 1883/84 und 1884/85 jährlich zwei weitere Ziele Communalsteuer mit je zusammen 265 Mark 5.svg ausgeschlagen werden, wozu sich der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital für 1883/84 auf 9,634 Pfennig berechnet.