Habilitation
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> Habilitierter
Die Habilitation, die Erwerbung des Rechts, Vorlesungen an den Universitäten zu halten. Sie geschieht durch das Abfassen einer wissenschaftlichen Schrift (Habilitationsschrift) und einem abgehaltenen Vortrag vor der Fakultät mit anschließender Disputation und einer öffentlichen Probelesung. Die akademische Lehrbefugnis, ist zwei bis vier Jahre nach Erlangung der Doktorprüfung möglich.
Sich habilitieren, dieses Recht erwerben, sich als fähig zu etwas ausweisen.
Weblinks
- Artikel Habilitation. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 376/377
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4158652-9 |