Handbuch der praktischen Genealogie/052

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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Personen darstellen sollen und aus zwei oder mehreren Deszenten der betreffenden Personen auf den gemeinsamen Ahnen gebildet sind. Diese Art von Tabellen hat ihre wichtigste Bedeutung bei der Berechnung der Verwandtschaftsgrade, die in mittelalterlichen Ehedispensen angegeben sind.

      Für alle Arten der hier besprochenen genealogischen Darstellungsweise sind nunmehr Beispiele zu geben.

Beispiele genealogischer Tafeln.       Es geschieht dies in einfacher Weise. Zunächst werden zwei Arten in Textform vorgeführt, ein Vorgehen, das sich bei großen Tafeln empfiehlt und bei sehr großen unbedingt nötig ist; dann wird die hergebrachte und unleugbar für kleinere Tafeln weit bessere tabellarische Form gezeigt. Tafel VII bildet ein Paradigma für eine größere Ahnentafel. An ihr kann man auch den Ahnenverlust studieren (s. oben). Als Ahnenbezifferungssystem ist hier das System Kekule gewählt, die Zahlen des Systems Hager stehen bei den ersten drei Generationen in Klammern unter denen des Systems Kekule. Tafel XI bringt eine typische Stammtafel in der hergebrachten Form, allerdings ohne ausführliche Daten.

      Am Ende dieses Abschnittes wäre noch zu erwähnen, was eigentlich an Angaben und Daten von jeder Person in den genealogischen Tafeln zu erwähnen ist. Bei all den Tafeln, die mehr naturwissenschaftlichen Zwecken dienen, sind jene Momente hervorzuheben, die eine Person genealogisch besonders zu Untersuchungen über Vererbungslehre charakterisieren. Das sind also Titel (abgekürzt), Vor- und Zuname, Ort und Tag der Geburt, des Todes und der geschlechtlichen Verbindung. Vermählungsdaten per procurationem sind hier ebensowenig von Belang, wie die Legitimität oder Illegitimität der Verbindung; es ist vielmehr nach Möglichkeit Ort und Tag des ersten geschlechtlichen Verkehrs zu ermitteln. Die eben geforderten Daten gehören also in die Ahnen- und Deszendenztafel, eventuell in die Sippschafts- und Konsanguinitätstafel. Bei der Stammtafel, als dem Typus staatsrechtlich historischer Hilfstabellen, gehören zu den oben erwähnten Daten noch der volle Titel, alle Vornamen, Ort und Tag der Taufe und des Begräbnisses, Name und Stand der beiden Eltern der Ehegattinnen; illegitime Deszendenten sind in der Regel bei Stammtafeln nur unter Hervorhebung ihrer Unehelichkeit selbst anzuführen, ihre Deszendenz ist beiseite zu lassen.

      Bei Deszenten endlich und anderen kleinen Spielarten ist die Angabe von Daten nur zur Identifizierung der Personen nötig.


      Der vorstehenden Abhandlung von Otto Forst über genealogische Tafeln füge ich noch einige diesbezügliche Literaturangaben hinzu:

      Lorenz, Lehrbuch der Genealogie. Berlin 1898. Drs., Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen u. Aufgaben. Berlin II 1891, S. 272 ff. — Kekule von Stradonitz, Ü. e. zweckmäßige Bezifferung der Ahnen, VJH 1893, S. 64 ff.; drs., Genealogische Abkürzungen u. Zeichen. Görlitz 1912; drs., Literarische Hilfsmittel f. d. Aufstellung von Ahnentafeln, VJH 1910. — v. Schoenermarck, Familienverbindungen innerhalb einer Ahnentafel, VJH 1910. — Schulz, Hans, Kulturgeschichtliche Streifzüge auf einer Ahnentafel, FB 1913. — Otto Frhr. v. Dungern, Über Ahnenforschung, ASW 1910. — Dehms zerlegt in der Schrift „Stammbuch, Stammbild u. anderes. Mit e. Tafel“ (Potsdam 1910) die Stammtafel in einzelne Gruppen oder engere Familien, beruhend