Haus Hellinghausen
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Lage 19. Jhdt.
Früherwähnung
Name
963-1037 „Hailredinghusen"
Namensvariante
- 1235 „Vridehardiskirkin"
- Hellinghausen hieß früher Friedhardskirchen
Grundherrschaft
10. Jhdt. Kloster Corvey hatte hier Besitz
Oberhof Friedhardskirchen
1235 verglich sich das Kölner Domkapitel mit dem Villicus des Hofes in Friedhardskirchen, dem Ritter Themo, wegen der rückständigen Pacht.
Einleitung
Die Familie v.Schorlemer ist in verschiedenen Linien seit dem 13. Jahrhundert im Raum zwischen Ahlen, Lippstadt und Soest nachweisbar.
Herrschaft Friedhardskirchen
Als Lehensvasallen des Domkapitels Köln besaß sie die Herrschaft Friedhardskirchen als Unterherrschaft im Herzogtum Westfalen. Innerhalb dieses Herrschaftsgebietes, welches auch das Kirchspiel Hellinghausen umfaßte, befanden sich die adeligen Häuser
Auf diesen hatten zeitweise die nach ihnen benannten verschiedene Linien der Familie von Schorlemer ihren Sitz mit jeweils eigenen Verwaltungen.
Verwaltungsgemeinschaft
1734 wurde ein gemeinsamer Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer zu Oberhellinghausen und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Niederhellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.
Haus Brockhof
Hinzu kommt das landesherrliche Lehen Brockhof, hier hatten die v. Schorlemer gt. Klusener zum Brocke ihren Sitz. Diese Speziallinie endete mit dem Tod der Gebrüder Jost und Bernd v. Schorlemer in den Jahren 1627 bzw. 1630, die keine erbberechtigten Nachkommen hatten. Dies adelige Gut Brockhof wurde von Dietrich von Landsberg 1652/52 erworben.
Zusammenlegungen
Zu Ende des 18. Jahrhunderts wurde im Rahmen eines Vergleichs zwischen Friedrich Wilhelm von Schorlemer zu Herringhausen und Carl Franz von Nesselrode zu Ehreshoven als Schwestersohn des 1768 kinderlos gestorbenen Hermann Werner von Schorlemer das Lehen Overhagen dem Haus Herringhausen zugesprochen. Die Güter Ober- und Niederhellinghausen gingen 1843 ebenfalls endgültig in Herringhauser Besitz über.
Literatur
- Bau- u. Kunstdenkmäler, Kreis Lippstadt, S. 75.
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