Haus Hintere Eichholz

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Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Detmold > Kreis Höxter > Steinheim (Westfalen) > Vinsebeck > Haus Hintere Eichholz

Haus Hintere Eichholz (vor 1837), Kupferstich (Fr.Wlh. v. Schorlemer, Herle 1837/40).Wasserburg auf dem rechten Ufer des Heubaches
Lage der Häuser Vinsebeck, Haus Hintere Eichholz, Haus Vordere Eichholz : Le Coq, Topographische Karte -Westfalen (1805)

Einleitung

Zeitschiene vor 1803

Mühlenzwang

1584 Für die Einwohner von Bergheim bestand ein Mühlenzwang, entweder auf der bischöflichen Mühle zu Steinheim oder auf der Mühle der Familie von Oeynhausen zu Eichholz ihr Getreide mahlen zu lassen.

Erbteilung

  • 1608 teilten die Brüder Heinrich und Georg von Oeynhausen das Rittergut Eichholz bei Steinheim.

Erbtstreit Haus Vorderes Eichholz

1763 konnten im Streit die Familie von der Lippe Erbansprüche auf das Gut Vorder-Eichholz durchsetzen, welches dann bis 1953 bei deren Haus Vinsebeck blieb.

Familie von Oeynhausen zum Hinteren Eichholz

01.10.1745 Vergleich zwischen den Grafen Raban Christoph v. Oeynhausen, Obristjägermeister, sowie Johann Moritz und Friedrich Adolph, Gebrüder v. Oeynhausen zu Grewenburg und Oldenburg einerseits und der Frau Drostin von Oeynhausen zum Eichholz, Witwe des "Ultimi vasalli" Eichholtzscher Linie Christoph Albert v. Oeynhausen andererseits, über die Eichholtz-Oeynhausische Lehnssuccession:

  1. Die Witwe tritt ab als Lehen: das adelige Wohnhaus Eichholz mit Vorwerken, Gräben und Garten nebst Fischerei und Jagd samt sonstigen jurisdictionalibus, die Weide auf der Lacke für 20 Stück Rindvieh und 8 Pferde, das Eimmeren Brock mit der darin an die Dorfschaft Oynsen verpachteten Weide sowie die übrigen Lehnhölzer nämlich Bockenthal, wie solches mit einem Graben von dem Erbdistrict abgeschnadet, das Eichholz, Niedere Holz und Clusebusch mit den dazu behörigen Weiden und Gerechtigkeiten, ferner das Holz und Gut zum Sundern, die Salzpacht zu Uffeln, die Güter zur Driebourg sowie die nahe am Haus Eichholz belegene Mühle mit dem in dem Eichholz neu erbauten Krug, sodann das Heuerkorn und die Hopfenheuer zu Steinheim, kurz alles das, was der Geheime Rat und Droste von der Lippe namens der Erben des + Domkellners Ferdinand Friedrich v. Oeynhausen nicht als Allodial oder Erbe angefochten hat.
  2. Der Witwe Drostin v. Oeynhausen wird auf Lebenszeit oder solange sie Witwe bleibt, freie Wohnung auf dem Polhof binnen Steinheim, der jedoch zuvor von den Lehnsfolgern instand gesetzt werden muß, gewährt, dazu jährlich 25 Fuder Brandholz und 225 Reichstaler, woran der Oberstjägermeister für seinen Teil 125 Reichstaler übernimmt.
  3. Als Sicherheit wird der Witwe der zum Eichholzischen Lehen gehörige Lindfeldische große Zehnte vor Steinheim verschrieben, den sie verpachten kann und dessen Ertrag auf die 225 Reichstaler angerechnet wird.
  4. Die Witwe verzichtet auf alle an die unter 1 spezifizierten Lehnparzellen.
  5. Falls der Droste von der Lippe namens der Erben des Domkellners Ferdinand Friedrich das adelige Wohnhaus Eichholz selbst der Mühle als Erbe ansprechen wird, soll der darob entstehende Rechtsstreit allein von den Lehnfolgern geführt und bezahlt werden.
  6. Die Lehngüter waren nach dem Tode des Domkellners (1733) durch den Drost von der Lippe wegen der von Dietrich Adolf v. Oeynhausen kontrahierenden Erbschulden in Arrest gelegt worden; die der Witwe daraus verabfolgten 300 Taler und 6 auf der Weide zu haltende Kühe sowie die den Lehnfolgern verabfolgten Zahlungen werden gegeneinander aufgehoben.
  7. Zum adeligen freien Pohlhof zu Steinheim gehören 4 Hufen Land mit 120 Morgen nebst einigen Wiesen und Kämpen und Garten; diese hat bis zu ihrem Tode 1728 die Witwe v. Oeynhausen geborene v. Campen genutzt; diese sollen der Frau Drostin zum Wittum eingeräumt werden, sobald sie von den v. Weichs und Amboden deoccupiert sind. Dann fallen die 225 Reichstaler weg.
  8. Christoph Albert v. Oeynhausen und sein Halbbruder, der Domkellner Ferdinand Friedrich waren wegen des Hauses Hinter Eichholz nach dem 1716 erfolgten Tode des Franz Wolrad v. Oeynhausen zu Hinter-Eichholz mit dessen Mutter geborene v. Campen und danach mit den Herren v. Weichs und v. Amboden, ihren Schwägern, in Prozeß geraten; dieser Prozeß soll am Kammergericht weitergeführt werden.

Einordnung im Fürstbistum Paderborn 1779

Zeitschiene nach 1802

Ritterschaft im Kreis Höxter

Verwaltungseinbindung 1895

Familie von Weichs

1781 Lehnsherrliche Konsens des Bischofs von Paderborn zu dem zwischen den Gevettern v. Oeynhausen und dem kurkölnischen Drosten Freiherr v. Weichs und den Gebrüdern v. Amboden 1775 errichteten Vergleich als Abschluß des seit 1748 laufenden Prozesses wegen der Successionin in die Lehn und Stammgüter des Hauses Hinter-Eichholz.

  • Als mit Franz Wolrad von Oeynhausen die Linie zu Hinter-Eichholz ausstarb, fiel zwar der allodiale Besitz zunächst an die von Weichs und die Freiherrn von Ambotten zu Schwarzenacker bei Zweibrücken, doch brachte die Familie von Weichs nach und nach das gesamte Gut an sich. 1951 erfolgte der Verkauf des Gutes.

Literatur

  • Waldhoff, J.: Zur Geschichte der Steinheimer Rittersitze, Teil II Vordereichholz und Hintereichholz, in: Mitteilungen des Kulturausschusses der Stadt Steinheim Heft 25 (1979/80).
  • Häming Josef: Die Martrikel der ritterschaftlichen Güter in der Prpvinz Westfalen in „Westfälische Quellen u. Archivverzeichnisse Band 13 (1987) ISSN 0722-3870

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