Heiratsurkunde

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Eine Heiratsurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Heiratsbuch erstellt wird. Das Heiratsbuch, aus dem die Heiratsurkunden ausgestellt werden, wurde 1958 bzw. 1990 durch sogenannte Familienbücher ergänzt. Seither werden die Einträge im Heiratsbuch nicht mehr aktualisiert (z.B. hinsichtlich Namensänderung, Auflösung der Ehe usw.).

Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html