Herforder Chronik (1910)/343
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der Begräbnisordnung [1] mit der ganzen Schule hatte begraben lassen, was öfters vorkam, zahlte er 1 Taler, und weil ein anderer auf einer Hochzeit mehr „vorehret“ d. i. geschenkt hatte, als die Ordnung gestattete, mußte er 2 Taler erlegen.
Für die Freilassung (aus dem Stand der Eigenbehörigen) einer Tochter gab jemand 20 Taler.
„Unwillen“ d. h. lärmender Streit mit jemand wurde mit 2 Talern bestraft, und wer andere geschlagen hatte, konnte in Strafe bis 8 Taler genommen werden.
Wer ein Handwerk, namentlich das des Schneiders, ausübte, ohne es nach den Regeln der Zunft erlernt oder das Meisterrecht darin erworben zu haben, hieß Bönhase, weil er flüchtig wie ein Hase und aus Furcht vor Entdeckung und Strafe in der Verlegenheit auf dem „Bähn“, Boden, also versteckt, arbeiten mußte. Dieses nicht selten vorkommende Vergehen des Bönhasens oder Pfuschens brachte der Kasse jedesmal 2 Taler ein.
In die Renteikasse kamen die Abgaben der Eigenbehörigen in der Stadt und in der Helle (nach Elverdissen zu) und des „Meister Hans“ - so wurde der Scharfrichter genannt - dessen Hauptgeschäft die Abdeckerei war.
Von den neugewählten Ratsherren und Beiständern wurde ihr Weingeld mit 18 Talern erhoben, und 1630 zahlten drei neugewählte Ratsherren zusammen 60 Taler in die Kasse.
Von den verordneten Akziseherren nahm die Renteikasse für allerhand auf dem Akziseboden im Jahre 1626 eingekommene Akzise die Summe von 3961 Taler 9 Mg. ein, im Jahre 1629 waren es 4769 Taler. Wir wollen uns an diesen Beispielen genügen lassen.
Der Rentmeister der Kasse gibt am Schlusse seiner Rechnung 1626 die Summe aller seiner Einnahmen mit 4158 Taler 1 Mg. 1 Pf., im Jahre 1629 mit 5185 Taler 14 Mg. 2 Pf. an.
Aus dieser Kasse bestritt man den größten Teil der laufenden Stadtausgaben, wie Zinsen für angeliehene Kapitalien, Gehälter der Beamten oder Rechnungen der Handwerker, vor allem aber die Kosten für die Festmähler. Deren gab es nicht wenige; ein damaliger Stadtrat fand leicht Veranlassung zu einem Mahle, und schon der Anfang des Jahres bot, wie wir gezeigt haben, mit seinen Rats- und Bürgermeisterwahlen willkommene Gelegenheit, fröhlich auf Stadtkosten zu tafeln. Wir haben bei der Besprechung über den Weinverbrauch in Herford dasjenige verzeichnet, was in den Jahren 1609, 1626, 1629 und 1630 bei den erwähnten Wahlen an Speise und Trank verbraucht worden ist (s. Teil I, Kap. 13). Für die folgenden Auszüge, welche bunt durcheinander interessante Stadtausgaben aus der Renteikasse bringen und uns in das Getriebe von Alt-Herford schauen lassen, legen wir nur die Stadtrechnung von 1630 zu Grunde, weil der Rentmeister dieses Jahres am ausführlichsten berichtet hat:
- ↑ Siehe Beilage 4.