Herforder Chronik (1910)/392

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Herforder Chronik (1910)
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1757

6. Der Spenthof, Steffens Erben gehörig.

(Alte Nr. 487 und 488, jetzt Renntormauerstraße 12.)

7. Der Döke- oder Bleichhof, der Frau v. Waden gehörig, bestehend in 2 mäßigen Wohnungen und einigen Bleichplätzen.

(Der Döke-[Tuch-]Hof, ursprünglich dem Tuchmacheramt gehörig, an der Borwerre, vermutlich da, wo heute das katholische Waisenhaus steht oder gegenüber auf dem Grundstück des Herrn Menckhof.)

„Ob nun diese abteilichen Höfe, qua tales (d. i. in der geschilderten Beschaffenheit) zu dem abgezielten Zweck herbeigezogen werden können, auch ratsam sei, der Frau hies. Aebtissin,

Hedwig Augusta (1750-1764),

welche bei den jetzigen troublen nicht nur der Stadt, sondern auch vielen andern vom Lande zum Palladio (Schütze) rühmlich gewesen sind, dieserhalb etwas anzumuten, solches lassen wir Ew. Hochw. eigener discretion anheimgestellt ...“
Haevermann.


Während dieser Verhandlungen hatte man sich in Herford auf die unvermeidliche Zahlung der noch restierenden 2000 Taler Kriegskontribution eingerichtet. Sobald davon der Kriegs- und Domänenrat (Regierungsrat) Neuhaus bei der Kassenrevision in Herford erfuhr und der Kammer berichtete, legten die Landeskollegien sogleich ihre Hand darauf und ließen das Geld am 25. Februar durch den sparenbergischen Kontributionsrezeptor Valkamp gegen Quittung einziehen.

So hatte die Stadt trotz energischen Sträubens in den sauern Apfel beißen müssen. Und das war noch nicht das Schlimmste.

Außer in diesen Geldforderungen tat sich die feindliche Bedrückung des eroberten Landes noch in manchen Erlassen der französischen Behörden kund, von denen nur die in das bürgerliche Leben eingreifendsten zur Sprache kommen sollen. Bei den beiden ersteren erinnern wir an die bereits mitgeteilte Tatsache, daß, wie die ganze Grafschaft Ravensberg, so auch das Fürstentum Minden unter der Botmäßigkeit der Franzosen stand.

Wir finden in den Akten folgendes gedruckte Plakat, welches zur Veröffentlichung durch Anschlag bestimmt war:

„Nachdem von der Allerhöchst angeordneten Kayserlichen Administrations-Commission unter Dato 13ten dieses verordnet:

So wohl in diesem Fürstenthum (Minden), als in denen dieser Landesregierung subordinierten Grafschaften ohnverzüglich zu publiciren, daß niemand bey schwerer und allenfals peinlicher Strafe, mit denen Königl. Preußischen oder Alliirten Landen keinerley Correspondence weiter pflegen solle;

Als wird solches männiglich, um sich darnach zu achten, bekant gemachet, Signatum Minden, am 14. Aug. 1757“

Aus Minden - Ravensbergischer Regierung.