Herforder Chronik (1910)/497
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1808
Tribüne versamleten Bürgerschaft, den Einwohnern auf der vormaligen abteilichen Freiheit, und den Bewohnern der Feldmarcken feierlichst gehuldigt. Die öffentlichen Beamten, die Geistlichkeit, Schullehrer, und sonstige Eximirten hatten vorher auf dem Rathaus-Saale den Huldigungs-Eid abgeleistet. Zu Annahme der Huldigung solte sich der Sous-Prefect des Districts von Bielefeld einfinden. Auf erhaltene Nachricht, daß selbiger unerwartet behindert worden, sich zur bestimten Zeit einfinden zu können, wurde, vermöge des demselben zugleich ertheilten Auftrages, die Abnahme des Huldigungs-Eides von dem Stadt-Direktor Diederichs verrichtet, wie solches und die sonst vorgefallenen Feierlichkeiten die magistratlichen Huldigungs-Akten ergeben.
Am 9. Mart. rückte das am 21. v. M. in das Amt Vlotho abgeschickte Executions-Commando, nachdem sich die entflohenen ehemaligen Soldaten zur Einrangierung in das 1. Linien-Infanterie-Regiment gestellet, wieder ein, und wurde mit Jubel empfangen.
Am 20. Mart. ging die Bestätigung ein, daß als Erfolg der Bemühung der deshalb von Seiten der Stadt nach Cassel abgesanten Deputation bestehend aus dem Stadt-Direktor Diederichs mit Hoffiscal Ahlemann die hiesige Stadt dem Criminalgerichtshof des Weser-Departements zum Sitz angewiesen worden, und es fanden sich auch kurz darauf die Glieder dieses Gerichts bestehend aus dem Präsident Busse, dem Criminal-Richter von Rappard und dem Greffier Koch hieselbst ein. Der ehemalige Bürgermeister Consbruch wurde als 2ter Criminal-Richter angesetzt, und demnächst auch noch der Fiscal Dorstmüller als General-Procurator und mehrere Assessoren bei diesem Gerichte ernant.
Am 26. Mart. erfolgte die Aufhebung des bisherigen Stadtgerichts und es wurde dagegen in der Person des ehemaligen Hoffiscal Ahlemann der erste Friedensrichter hiesiger Stadt angestellt, dessen provisorische Bestätigung durch ein Königl. Decret vom 18. Mart. erfolgt war.
Am 1. Aprill hörten die Functionen der Mindenschen Regierung und Cammer auf, und wurden nunmero die Verrichtungen der ersteren durch das neu etablirte Districts-Tribunal zu Bielefeld, in Ansehung des Districts Bielefeld besorgt, die Obliegenheiten der letzteren aber anjetzt dem angeordneten Präfect und Unterpräfekt ohne Ausnahme übertragen.
Am 21. Aprill fand die erste Versamlung des Wahlcollegiums in Osnabrück für das Weser-Departement statt. Aus hiesiger Stadt waren 12 Glieder desselben ernant, unter denen sich vom Magistrat der Stadt-Director Diederichs übrigens aber mehrere Kaufleute und sonstige angesehene Bürger befanden.
Am 15. Juni wurde durch den in Person anwesenden Herrn Unterpräfect Delius aus Bielefeld der bisher bestandene Stadt-Magistrat aufgelöset und ganz außer Thätigkeit gesetzt. Es wurde dagegen unter der Benennung