Herzogtum Sachsen-Meiningen
Hierarchie
Regional > Deutschland 1871-1933 > Herzogtum Sachsen-Meiningen
Einleitung
Flagge
Wappen
Datei:Wappen Herzogtum SachsenMeiningen.png
Landesfarben
Allgemeine Information
hier: Beschreibung des Gebietes, Grenzen, Grösse, Bevölkerung usw.
Politische Einteilung
1681 bis 1826
Der drittälteste Sohn Bernhard I. bekam das neue Fürstentum Sachsen-Meiningen. Wie bei den älteren Brüdern, Herzog Friedrich von Sachsen-Gotha und Herzog Albrecht von Sachsen-Coburg, erhielt Sachsen-Meiningen volle Landeshoheit im Reichsverband. Durch das Aussterben der Linien Sachsen-Coburg 1699 und Sachsen-Römhild 1710 wurde das Territorium des Fürstentums nach jeweils langen und zum Teil kriegerischen Erbauseinandersetzungen (Themarer Krieg) deutlich vergrößert. 1735 wurde das Amt Neuhaus und Gericht Sonneberg von Sachsen-Coburg und 1753 zwei Drittel der Herrschaft Römhild Sachsen-Meiningen zugesprochen. Sachsen-Meiningen hatte bereits 1723 die Hälfte von Sachsen-Hildburghausen und 1729 auch die schaumbergische Hälfte des Amtes Schalkau sowie 1732 den schaumbergischen Gerichtsbezirk Rauenstein erworben. 1742 entstand aus dem Gericht Sonneberg ein Amt Sonneberg, das zusammen mit den Ämtern Schalkau und Neuhaus sowie dem Gericht Rauenstein (Thüringen) ein räumlich vom Kerngebiet Sachsen-Meiningen um die Residenzstadt Meiningen durch Sachsen-Hildburghausen getrenntes Gebiet bildete, für das sich die Bezeichnung "Meininger Oberland" einbürgerte.
1826 bis 1920
Die letzte Neuordnung und Territoriumsveränderung der ernestinischen Herzogtümer erfolgte nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahre 1826. Bis auf die Ämter Königsberg und Sonnefeld erhielt Sachsen-Meiningen ganz Sachsen-Hildburghausen, den Rest von Sachsen-Römhild, den Saalfelder Teil von Sachsen-Coburg-Saalfeld und die Ämter Camburg und Themar zugesprochen. Sachsen-Coburg-Saalfeld bekam dafür Sachsen-Gotha, das in Personalunion als Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha verwaltet wurde. Der Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen wurde zum Ausgleich mit Sachsen-Altenburg abgefunden.
Seit 1815 war Sachsen-Meiningen Mitglied des Deutschen Bundes. 1833 wurde es im Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten Mitglied des Deutschen Zollvereins. Das Herzogtum Sachsen-Meiningen erhielt 1829 eine eigene Verfassung.
Im Deutsch-Österreichischen Krieg 1866 stand Sachsen-Meiningen auf der Seite Bayerns, so dass eine preußische Kriegserklärung am 11. Juli erfolgte. Nach der Niederlage Bayerns und dem späten Austritt am 26. Juli aus dem Deutschen Bund ersuchte Herzog Bernhard II. um die Aufnahme in den Norddeutschen Bund. Dieses wurde ihm nur unter der Bedingung der Abdankung zu Gunsten seines damals preußenfreundlichen Sohnes Georg II. zugesagt. Nach langwierigen Verhandlungen über einen Auseinandersetzungsvertrags mit seinem Sohn sowie dem Einrücken eines preußischen Infanterieregimentes in Meiningen dankte der Herzog schließlich am 20. September zu Gunsten des Erbprinzen Georg ab. So konnte am 8. Oktober ein Friedensvertrag geschlossen werden, der nur gegen Abtretung des Dorfes Altlöbnitz bei Camburg, ohne weitere Kriegsentschädigungen, die Aufnahme in den Norddeutschen Bund ermöglichte.
1871 wurde das Herzogtum Mitglied des Deutschen Reiches, das den Norddeutschen Bund ersetzte. Im Bundesrat in Berlin ließ es sich durch das Königreich Bayern vertreten und nicht wie die meisten anderen thüringischen Staaten durch das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Herzogliche Residenz und Landeshauptstadt war die heutige Kreisstadt Meiningen (Schmalkalden-Meiningen). Die Sommerresidenz der Meininger Herzöge befand sich in Bad Liebenstein, heute Wartburgkreis.
Nach der Abdankung des Herzogs 1918 wurde das Herzogtum Sachsen-Meiningen ein Freistaat. Dieser verhielt sich aufgrund der traditionell starken Bindungen zu Franken bezüglich des Zusammenschlusses mit den anderen Thüringische Staaten zunächst abwartend, erklärte sich aber, im Gegensatz zum Freistaat Coburg, Ende 1919 für Thüringen. Allerdings bestand man in einer Denkschrift auf einer Reihe von Vorbehalten und Sonderwünschen, welche vom Staatsrat Thüringens akzeptiert wurden. Insbesondere wollte man nicht, dass die Schulden der anderen Staaten Gemeinschaftsschulden des neuen Landes wurden und forderte das Zusammenbleiben aller meiningschen Landesteile. Außerdem sollte die Handels- und Gewerbekammer Sonnebergs bestehen bleiben und ausgebaut werden. Mitte 1920 ging der Freistaat schließlich, trotz der in weiten Kreisen Sachsen-Meiningens vorhandenen Bestrebung "Los von Thüringen", im neuen Land Thüringen auf.
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Bibliografie
Historische Bibliografie
Weblinks
Teilnehmer an den Napoleonischen Kriegen und den Befreiungskämpfen von 1807-1815 aus dem ehemaligen Herzogtum Sachsen-Meiningen http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00020494
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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