Inwohner

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Wichtig
Dieser Artikel muss überarbeitet werden. Begründung: Die Artikel Beiwohner und Inwohner überschneiden sich inhaltlich und sollten zusammengefasst werden.


Inwohner, auch: Einwohner, Hintersasse, Beisasse, lat. incola.

Rechtsbegriff.

Bedeutungen:

  1. minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten Bürger, bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann. Vgl. auch Beiwohner.
  2. Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
  3. Bewohner eines Hauses.

Weblinks