Holzrichter

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Berufsbezeichnung

Bedeutung:

Vorsitzender Richter eines Holzgerichts, welches auf der Grundlage des lokal zeitlich geltenden Markenrechtes urteilt, besonders in Holz- und Waldangelegenheiten (manchmal auch in Feldangelegenheiten), insbesondere das (westfälische) Holzding.-

Holzrichter::

Organ der Markgenossenschaft, Leiter des Holzgerichtes nach der Markenverfassung, zwischen den Gerichstagungen oberster Verwalter der Mark.

Erbholzrichter:

Wohl ursprünglich frei wählbares oder als Lehen vergebenes Amt, welches erblich geworden war.