Honorarprofessor
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Berufsbezeichnung
Honorarprofessor
Professor honorarius (lat.), im 19 Jahrh. wurden immer öfter angesehene Beamte oder Gelehrte wie z. B. der Generalsuperintendent in der theologischen Fakultät zum Honorarprofessor ernannt. Sie hatten das Recht erhalten an einer Universität zu lehren.
In der neueren Zeit erhielten auch verdiente Lehrer an Gymnasien, Konservatorien, Kunstakademien usw. den Professorentitel. Der Honorarprofessor bekam für seine freie und nebenberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ein Honorar, eine Vergütung.
Siehe auch
Weblinks
- Artikel Honorarprofessor. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 432
Normdaten (Sachbegriff): GND: 7687114-9 |