Hultschiner Ländchen

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Hierarchie
Regional > Ehemalige deutsche Gebiete > Preußen > Provinz Schlesien > Regierungsbezirk Oppeln > Landkreis Ratibor > Hultschiner Ländchen

Einleitung

Hier wird das historische Hultschiner Ländchen bis zum 1. Weltkrieg behandelt. Das Hultschiner Ländchen war bis 1742 Teil von Österreichisch-Schlesien, wurde mit Schlesien von Preußen erobert, als einziger Schlesischer Anteil im Versailler Vertrag an die neue Tschechoslowakei abgetreten und ist - mit einem kurzen Zwischenspiel im Deutschen Reich - heute Teil der Tschechischen Republik.

Allgemeine Information

Das 'Hultschiner Ländchen' war Teil von Österreichisch-Schlesien bis 1742 und fiel dann an Preußen.

Politische Einteilung

Hier die Liste aller Orte des Hultschiner-Ländchen in Tschechisch und Deutsch.

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Die kirchliche Einteilung unterscheidet sich von der staatlichen Einteilung. Details finden Sie bei dem jeweiligen Ort.

Geschichte

Das Hultschiner Ländchen war seit der Trennung von Mähren am Ende des 14. Jahrhunderts Teil des schlesischen Fürstentums Troppau. Später fiel es an die Habsburger Monarchie. Im Schlesischen Krieg verlor 1742 Habsburg das Hultschiner Ländchen an die Preußen. Es wurde ein Teil Schlesiens. Ab dem 1. Mai 1816 gehörte es zum neu eingerichteten Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Ratibor in Oberschlesien.

Eine amtliche Volksabstimmung fand nicht statt. Als aber 1919 heraus kam, dass dieses Gebiet an die Tschechoslowakei fallen würde, empfanden die Mährer des späteren Hultschiner Ländchens ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl mit den übrigen Deutschen Schlesiens. Sie begannen, sich wieder stärker als "Oberschlesier mit mährischer Haussprache" zu fühlen. Noch 1919 führten sie eine freiwillige Volksbefragung durch, bei der sich 93,7 % der 48.446 Stimmberechtigten für einen weiteren Verbleib in Schlesien bzw. Deutschland aussprachen.

1920 wurde es ohne Volksabstimmung der damals neu gegründeten Tschechoslowakei zugeschlagen. Das geschah mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920. (Artikel 83 des Vertrages lautet: „Deutschland verzichtet zugunsten der Tschechoslowakei auf das Hultschiner Ländchen.“) Das Gebiet wurde von den deutschen Behörden bis zum 4. Februar 1920 geräumt und anschließend von tschechischen Truppen besetzt. Unklar bleibt die Zugehörigkeit der Landgemeinden und Gutsbezirke Sandau, Haatsch und Owschütz, die aufgrund ungenauer Grenzfestlegung vorläufig der Interalliierten Kommission für Oberschlesien unterstellt werden, aber nicht an der Volksabstimmung um Oberschlesien teilnehmen dürfen.

Die endgültige Grenzfestsetzung sah 1924 noch geringfügige Abweichungen vor.

Die weitere Abtretung der Landgemeinden Haatsch und Sandau und der Gutsbezirke Haatsch und Sandau an die Tschechoslowakei gegen die Rückgabe der Kolonie Rakoiec der abgetretenen Landgemeinde Schillerdorf und des Vorwerks Lichtenhof des abgetretenen Gutsbezirks Rohow wurden vom Grenzausschuss am 19. Dezember 1922 beschlossen und durch Note der Botschafterkonferenz vom 23. Januar 1923 bestätigt. Die tschechische Besetzung von Haatsch und Sandau fand am 16. März 1923 statt, die Rücknahme von Lichtenhof und Rakowiec durch Preußen am 8. März 1923.

Damit hatten insgesamt 68 kommunale Einheiten, nämlich 1 Stadtgemeinde, 37 Landgemeinden und 30 Gutsbezirke ihre staatliche Zugehörigkeit gewechselt. Fortan gehörte das Hultschiner Ländchen als politischer Bezirk Hlučin zur Tschechoslowakei.

Im Herbst 1923 erringen die deutschen Parteien bei den ersten tschechoslowakischen Kommunalwahlen im Hultschiner Ländchen insg. 76,4 % der Stimmen.

Entsprechend dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 wurde das Hultschiner Ländchen am 1. Oktober 1938 deutsch besetzt. Der politische Bezirk Hlucin trug fortan wieder die frühere deutsche Bezeichnung Hultschin. Er umfasste den Gerichtsbezirk Hultschin. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Hultschin die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Hultschin förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Hultschin nicht zum neuen Reichsgau Sudetenland, sondern sein Gebiet wurde wieder in den Landkreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien zurückgegliedert.

1945 ging das Gebiet erneut an die Tschechoslowakei. Die Bevölkerung war bis zur Vertreibung der Sudetendeutschen überwiegend deutsch; zum Teil bestand sie aus tschechischen Schlesiern. Heute wohnen hier überwiegend Tschechen. Die tschechische Bezeichnung für 'Hultschiner Ländchen' ist tschechisch Hlučinsko.

Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

Kirchenbücher

Die historischen Kirchenbücher des Hultschiner Ländchen liegen im Landesarchiv Opava/Troppau und sind zum größten Teil online einseh- und speicherbar. [1]

Zur historischen Aufteilung der Pfarreien im Dekanat Hultschin vergl.:

  • Gregor Wolny (1793-1871): Kirchliche Topographie von Maehren: Olmuetzer Erzdioecese. 5 b Teil 1, Band 5 von Kirchliche Topographie von Maehren: Meist nach Urkunden und Handschriften, 1863 [2]

Verzeichnis der Online Kirchenbücher des Hultschiner Ländchen

Bibliografie

Hier: Nur die dem Gebiet insgesamt zugeordneten Referenzen aufführen.

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

Archive und Bibliotheken

Archive

Staatliche Archive

Die wichtigste Forschungsmöglichkeit außerhalb der Haushalte bieten die staatlichen Archive. Dort kann man in Matriken, Verkündbüchern, Seelenbeschreibungen, Grundbücher usw. Einsicht nehmen. Matriken sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen sowie Kirchenein- und austritte.

Sonstige Archive

  • Heraldisch genealogische Gesellschaft "Adler"

Universitätsstrasse 6/9b A-1090 Wien

www.adler-wien.at

Die Gesellschaft "Adler" wurde bereits 1870 gegündet. Sie verfügt über eine genealogische Spezialbibliothek, mit Todesanzeigensammlung, Wappenbildkartei, Siegelsammlung und laufende Publikationen.

Weitere lokale Archive finden Sie in den untergeordneten Seiten.

www.oesta.gv.at Archivübersicht

Bibliotheken

Verschiedenes

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A-1190 Wien, Pantzergasse 30, www.ihff.at

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Genealogische Forschungsstellen: Artikel Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Die Kirche und die dazu gehörende Genealogische Gesellschaft von Utah, in Salt Lake City, Utah, USA, bzw. ihre europäische Zentrale (Im Rosengarten 25a, D-61118 Bad Vilbel, BRD) verfilmt aus religiösen Gründen in aller Welt personenbezogene Akten (meist Kirchenbücher). Von Böhmen sind nur wenige Verfilmungen verfügbar.

In Salt Lake City ist ein großes Zentrum für Familienforschung eingerichtet. Die Filmrollen und Microfishes sind in den Rocky Mountains in riesigen unterirdischen Hallen gelagert. Duplikate dieses Materials werden Familienforschern in aller Welt gegen ein geringes Entgelt in zahlreichen Familienforschungsstellen (FHCs) zur Verfügung gestellt.

Voranmeldung erforderlich! Es wird nicht religiös geworben.

Etymologie und Sprache

  • Kateřina Kolibová: Die deutschen Mundarten in den bömischen Ländern: u.a.m. Übersicht der Deutschen Mundarten auf dem Tschechischen Gebiet und Deutsche Mundart in Zaudittz und Thröm (Hultschiner Ländchen). Magisterarbeit Brünn 2008
  • Tomáš Stříbný: Einfluss des Deutschen auf die Hultschiner Mundart, Brünn April 2010. Text in Deutsch

Weblinks

Offizielle Webseiten

Genealogische Webseiten

Weitere Webseiten

Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote

Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.

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