Kanton Hooksiel

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Ortsbestimmungen in der Napoleonzeit: Ältere Orts- und Flurnamen sind häufig mit einer früheren Eigenart der Landschaft oder der ehemaligen Lage der Ansiedlung (Umsiedlung durch Moorabbau) oder seiner Geschichte verknüpft. Entsprechend der Mundart (hier Niederdeutsch) und deren Veränderungen ist ihre Schreibweise uneinheitlich. Dies trifft auch auf Familiennamen zu, besonders bei Umzügen in Nachbarorte, dies erschwert auch die Auffindung von Geburts- (Bauerschaft) und Tauforten (Kirchdorf (GOV)). Hilfreich ist da die Berücksichtigung sich verändernder Verwaltungsstrukturen bei den Kommunen und Kirchen und die Lecoqsche Karte von Nordwestdeutschland (1797-1813)[1]

Kaiserreich Frankreich

Gebiet des Kantons

Kantonalversammlung

Die Kantonal – Versammlungen bestehen aus allen Bürgern, die in die Bürger- Register eingetragen sind

Friedensgericht

  • Zeitliche Besetzung:

Grundlage der Rechtsprechung: Code Napoléon oder Cinq codes

  • Sei dem 01.01.1811 gelten in den hanseatischen Departements die „Fünf Gesetzbücher“ oder "Cinq codes":[3]
  1. Code civil (bürgerliches Gesetzbuch, 1804 als Code civil des Français in Kraft getreten, wurde 1807–1815 offiziell in Code Napoléon umbenannt)
  2. Code pénal (Strafgesetzbuch, 1810 in Kraft getreten)
  3. Code de procédure civile (Zivilprozessbuch, 1806)
  4. Code de commerce (Handelsgesetzbuch, 1807)
  5. Code d’instruction criminelle (Strafprozessordnung, 1808)
Fußnoten
  1. Quelle/n: Karte von Nordwestdeutschland, auch Große Karte von Westphalen oder Lecoqsche Karte (1797-1813, Stadtarchiv Dülmen
  2. Quelle/n: Niedersächsisches Landesarchiv, Standort Aurich Rep. 9 Nr.7
  3. Uwe Wesel: Die fünf Bücher Bonapartes, Die Zeit, 17. Februar 2010

Literatur

Daten aus dem GOV

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