Kastellan
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- Bedeutung
- Bewohner eines Kastells (einer Burg)[1]
Kastellan (lat. Castellanus), im Mittelalter Bezeichnung desjenigen, dem eine Burg (castellum) zur Verteidigung überwiesen war. Er stand entweder unter dem Fürsten unmittelbar, oder unter einem Herzog; später änderte sich der Titel in Burggraf um. In Flandern und Frankreich waren die Kastellane (Châtelains) zugleich militärische Befehlshaber und Staatszivilbeamte, welche über gewisse Bezirke gesetzt waren. ... [2]
- Quelle(n)
- ↑ Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
- ↑ Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Bibliografisches Institut, Leipzig: 1885-1892