Kastellanei
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- Ableitung
- im 13. Jh. Kastelân aus mittellateinisch "castellanus" entlehnt. [1]
- 1. Bedeutung
- Amts- und Herrschaftsbezirk eines Kastellans oder einer Kastellanschaft
- 2. Bedeutung
- "in Pohlen seyn die Woywodschafften in gewisse Castellaneyen eingetheilet, deren Beamte Castellane genennet werden ... ingleichen befinden sich in Flandern dergleichen Ämpter)." [2]
- A. Kastellan
- Burgvogt, Befehlshaber einer Burg und damit Inhaber der dazu gehörigen herrschaftlichen (Lehns-, Amts-) Rechte
- Beispiel
- "die amptman, die Duersteden besitten sall, die sall mede zulc profijt hebben, als ander casteleinen dair gehadt hebben, dat huus te bewaren. ende ons heren genaden sall dair enen casteleyn ofte amptman setten, die hem genuecht ende believen sall" (1449) [3]
- B. Castellan
- der Befehlshaber eines Castelles oder Schlosses, von dem die Sicherheit und Vertheidigung desselben abhaͤnget. so wurden in den mittlern zeiten die Burggrafen und Burgmaͤnner ... sehr oft Castellane genannt [4]
Literatur
- MERTEN,F.W.: Entstehungs- und Rechtsgeschichte der Burgmannschaften in Westfalen, Bonn 1911.