Kirchengemeinde
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Der Begriff
In vielen evangelischen Landeskirchen ist die Kirchengemeinde die Organisationsform der Kirchenglieder auf lokaler Ebene. Sie ist die unterste Gliederungsebene der Landeskirchen.[1] Einer Kirchengemeinde ist ein räumliches Gebiet (Bezirk oder Sprengel) zugeordnet. Das können z.B. politische Gemeinden, Stadtbezirke oder bestimmte Straßen sein. Das Gebiet wird bei der Neuerrichtung einer Gemeinde festgelegt und im Amtsblatt der Landeskirche veröffentlicht und staatlich bestätigt. Kirchliche Amtshandlungen (z.B. Taufen) erfolgen durch Geistliche der zugehörige Seelsorgstelle (z.B. Pfarrei).
Zur Kirchengemeinde im Genealogischen Ortsverzeichnis (GOV), siehe: FAQ, Kirchliche Strukturen
Siehe auch Sachbegriff „Kirchengemeinde“ in der Gemeinsamen Normdatei (GND) http://d-nb.info/gnd/4073439-0
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
92 - Kirchengemeinde - {deu=Kirchengemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Kirchengemeinde,
Beziehungen zu anderen Objekten
gehört zu
Eigenschaften
hat Konfession
heißt
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT