Kirchenvater

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Berufsbezeichnung


Kirchenvater, Kirchvater

  1. Aus dem Kirchenlatein, Patres ecclesiae, Väter der Kirche, im geistlichen Sinne. Ein Kirchenvater war ein christlicher Autor, dessen Schriften in den Schulen und Universitäten in der mittelalterlichen Praxis gelesen wurde. Er mußte vier Eigenschaften haben: Er mußte rechtsgläubig sein, ein heiliges Leben führen, in der Kirche anerkannt sein und Kompetenz in der Tradition aufweisen können. Besaß er nur die Kompetenz der Tradition, war er nur ein Kirchenschriftsteller. Besaß er nur die ersten drei Eigenschaften, war er ein Kirchenlehrer.
  2. Vitricus, curator ecclesiae, aedilis sacer (lat.), Pfleger, Kirchenältester. Kirchenpfleger.
  3. In manchen Fällen als „Kirchvater“ bezeichnet, weil er im Amt als Kirchendiener, sacrista (lat.), mit dem Klingelbeutel umhergeht.
  4. Scherzhaft ein Pfarrer, ein Geistlicher der Gemeinde.

Siehe auch

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4030763-3