Kirchspielvogtei
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Der Begriff
Kirchspielvogtei war bis 1867 eine Verwaltungseinheit unterhalb eines Amtes im Herzogtum Holstein und umfasste den Bezirk eines oder mehrerer Kirchspiele. In Schleswig gab es die entsprechende Bezeichnung Hardesvogtei. Unter preußischer Verwaltung wurden dann zwischen 1868 bis und 1888 Kirchspielsvogteibezirke und Hardesvogteibezirke als Unterteilung der neuen preußischen Kreise gebildet. [1]
Ähnliche Strukturen haben sich aber auch in anderen Regionen gebildet.
Herzogtum Oldenbug: In einer Verordnung von 1814 heißt es über die Landeseinteilung:..Mehrere Kirchspiele machen ein Amt, mehrere Aemter einen Kreis aus...jedem Kirchspiele steht ein Kirchspielvogt vor , jedem Amt ein Amtmann...[2]
Kirchspiel bezeichnet eigentlich den Bezirk einer Pfarrei. Insbesondere in westfälischen Gebieten − wie zum Beispiel im Fürstbistum Münster; Fürstbistum Paderborn, Fürstbistum Osnabrück oder den Grafschaften Tecklenburg und Lingen entwickelte sich der Begriff Kirchspiel als Bezeichnung für einen in Bauerschaften unterteilten (weltlichen) Verwaltungsbezirk, der sich gebietsmäßig an den kirchlichen Pfarrbezirken orientierte.
Max Bär schreibt in:Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück [3] über die Entstehung der Ämter ..Das Bedürfnis der Verwaltung führte zu einer Untertheilung der Ämter und zur Ansetzung von Vögten. Ihre Geschäftskreise wurden auf die Kirchspieleintheilung begründet. Die einzelnen Kirchspiele oder einige zusammen bildeten die Vogteibezirke und die Vögte hatten in ihnen die Anführung der Mannschaft und die Ausführung der Befehle des Drosten in allen Verwaltungsangelegenheiten.
Beispiel: In der Grafschaft Lingen wurde für jedes Kirchspiel eine Vogtei eingerichtet und in den Lagerbüchern auch entsprechend bezeichnet.
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
84 - Kirchspielvogtei - {deu=Kirchspielvogtei}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
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ist (auf deu) Kirchspielvogtei,
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Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
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