Kirchspiel

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Der Begriff

Ein Kirchspiel, auch Pfarrsprengel oder Kirchsprengel (lat. parochie) umfasst(e) den Bezirk (lat. parochus), für den eine Kirche und ihr Pfarrer zuständig war. Seit dem 4. Jahrhundert ist es die Unterabteilung einer Diözese, vorher wurde der Begriff auch synonym für Diözese verwandt.

Das Kirchspiel konnte mehrere weltliche Verwaltungseinheiten und Siedlungsstellen umfassen, aber es kam auch nicht selten vor, dass in einer weltlichen Verwaltungseinheit verschiedene Kirchspiele zuständig waren. Vor allem im ländlichen Raum konnten die oft sehr großen Einzugsgebiete eines Kirchspiels für die Gemeindemitglieder weite Wege zu den Gottesdiensten bedeuten. Doch wurden oft Filialkirchen gebaut, die über eigene Friedhöfe verfügten und die später nicht selten selbst zu Pfarrkirchen erhoben wurden.

Hierzu sagt das Deutsche Rechtswörterbuch[1]:

Kirchspiel

  • Wortklasse: Neutrum, selten Maskulinum
  • Erklärung: zunächst am Niederrhein in der Form ki(e)rspil, kirspel, im südwestdt. Raum als kilchspel, kirchspel begegnendes Wort, das in der Folge im gesamten deutschen Sprachraum belegt ist, aber im ostmd., bair.-österr. und schweiz. Sprachgebiet gegenüber regionalen Wortbildungen (Kirchfahrt II, Kirchhöre, Kirchmenge) oder dem Lehnwort Pfarre stark, z. T. völlig zurücktritt; gegen ältere etym. Erwägungen [2] hat sich die Ableitung des Grundworts aus ahd./mhd. spel(l) 'Rede, Bericht, Botschaft' wie bei 'Beispiel' durchgesetzt: Kirchspiel ist somit der 'Bezirk, in dem ein Pfarrer predigen und die kirchlichen Amtsgeschäfte ausüben kann' [3]. Entsprechend der Entwicklung vom Personenverband zum Flächenverband und angesichts der engen Verbindung zwischen kirchenrechtlicher und politischer Gemeindeorganisation bezeichnet Kirchspiel zunächst den (meist mehrere Siedlungen umfassenden) kirchenrechtlichen Personalverband, der sich dann allmählich flächenhaft verfestigt und teilweise (insb. im Norden Deutschlands) mit der politischen Gemeinde identisch wird, so daß in der Wortbedeutung entsprechend der lokalen Entwicklung der Schwerpunkt auf dem kirchlichen oder dem politischen, dem personalen oder dem räumlichen Bereich liegen kann.[4][5]


Die Kirchenbuchführung erfolgte meist zentral in der Hauptpfarre, doch wurden in späterer Zeit zunehmend auch in den Filialkirchen separate Bücher geführt.

Regionale Unterschiede

Bei der Gleichsetzung von Kirchspiel, Pfarrsprengel und (dem Gebiet einer) Kirchengemeinde sind, besonders im Bereich der evangelischen Kirchen, auch regionale und lokale Ausnahmen zu beachten. Ein Beispiel: Vom Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts gehörte zum Pfarrsprengel Elberfeld (heute zu Wuppertal) nicht nur das "Kirchspiel Elberfeld", sondern auch der westliche Teil von Barmen ("Unterbarmen"), der aber nie Teil des Kirchspiels Elberfeld war.

Kirchspielsverfassung

In Westfalen − wie zum Beispiel im Fürstbistum Münster; Fürstbistum Paderborn, Herzogtum Westfalen− war ein Kirchspiel, vor 1802 in historischen Ämtern, zugleich ein in Bauerschaften unterteilter Verwaltungsbezirk, in dessen Gebiet einerseits die örtliche Landessteuerquote umgelegt und erhoben wurde und andererseits auch die Pflicht zur Landfolge bestand und organisiert war. Davon ausgenommen waren regelmäßig die Bezirke der Städte "innerhalb der Mauern".

Diese Verwaltungsorganisation nach Kirchspielen bestand inWestfalen bis zur Einführung der revidierten Städteordnung vom 17.03.1831 und der Gemeindeverfassung mit der Landgemeindeordnung von 1841.[6]

Siehe auch Kirchspielvogtei

Kirchspiel und Pfarrsprengel als Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden

Heute werden Zusammenschlüsse von mehreren Kirchengemeinden in einigen evangelischen Landeskirchen mit dem Namen Pfarrsprengel (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pommersche Evangelische Kirche (in Mecklenburg-Vorpommern)), in anderen als Kirchspiele (Kurhessen-Waldeck, Thüringen) bezeichnet. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen kennt ebenfalls Kirchspiele als Zusammenschluss von Gemeinden, daneben aber auch den Begriff Pfarrsprengel für mehrere Gemeinden, denen gemeinsam eine Pfarrstelle zugewiesen wurde.[7]

Einzelne Definitionen

Allgemeines

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

Ein Kirchspiel ist der Zusammenschluss mehrerer, vorher selbständiger Kirchengemeinden zu einer neuen rechtlichen Größe. Geleitet und vertreten wird das Kirchspiel vom Kirchspielrat, der die gleichen Aufgaben hat wie die vorher jeweils vorhandenen Gemeindekirchenräte.

Seit dem Zusammenschluss der beiden Landeskirchen – Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen und Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen – zur EKM (Evangelische Kirche in Mitteldeutschland) heißen die Kirchspiele Kirchengemeindeverbände.[8]

GOV-Objekttyp

29 - Kirchspiel - {eng=parish, deu=Kirchspiel, pol=parafia, rus= церковный приход}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

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Besonderheiten

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Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ki/rchs/piel/kirchspiel.htm
  2. DWB. V 825
  3. Kluge20 370
  4. vgl. HRG. II 834-837 mit Lit.
  5. Artikel Kirchspiel. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). (05.11.2005)
  6. Artikel: Verwaltungseinbindung (Westfalen)
  7. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
  8. http://www.kirchenkreis-naumburg-zeitz.de/noezz/was-ist-ein-kirchspiel/ (13.12.2015)