Kloster (Gebäude)
Kloster ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kloster (Begriffsklärung). |
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Der Begriff
Der Begriff Kloster ist hier im Sinne von GOV die Baulichkeit, in der die Gemeinschaft von mindestens sechs Mönchen unter Führung eines Vorstehers (z. B. Abt) lebt und arbeitet. Klöster unterstehen in kirchlichen Dingen normalerweise dem örtlich zuständigen Bischof. Im weltlichen Bereich unterlagen sie der Vogtei bzw. Schirmherrschaft der sie umgebenden Reichsfürsten mit z. T. sehr unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Bis 1806 gab es auch reichsunmittelbare Klöster (Reichskloster, -abtei). Deren Abt wurde vom König belehnt und investiert und war Reichsfürst. [1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
30 - Kloster (Gebäude) - {eng=monastery, deu=Kloster, pol=klasztor, cze=klášter, dut=klooster, rus=монастырь}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Kloster (Gebäude),
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl., 1980