aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Bedeutung
Ein Komtur (mlat. commendator = Verwalter) ist ein Ordensritter, welchem eine Kommende, auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde. Mehrere Komtureien bildeten eine Ballei.
- Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen