Kreisgerichtsbezirk Ahaus

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Kreis Ahaus: Ständegesellschaft, Ritter, Städte, Landgemeinden, Ämter mit lokaler Zuständigkeit bei Standesamt, Katasteramt, Amtsgericht (Testamenten, Nachlaß-, Erbschafts- u. anderen Gerichtssachen), Polizei, Bauamt ...

Hierarchie:

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Ahaus > Kreisgerichtsbezirk Ahaus

Zeitschiene vor 1803

Vor Beendigung der Landesherrschaft des Fürstbistums Münster führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer.

Regionalgerichte

Vor der Säkularisation waren im späteren Kreisgerichtsbezirk Ahaus bestanden folgende Gerichtsbarkeiten:

Übersicht der Jurisdiktion

Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten 1864 befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:

Lfd.
Nr.
Bezeichnung
des Gerichtes
Gerichtsherr Gerichtsbezirk Ablageort
Aktenarchiv
01 Stadtgericht Anholt Fürstbistum Münster Stadt Ahaus, Bauerschaft Ammeln Ahaus
02 Gogericht zum Steinernen Kreuz Fürstbistum Münster Dorf Alstätte, Schmeinghock, Besseling, Grevinghock, Brink, brock und Schwiepinghock Ahaus
03 Gogerichte Ottenstein Fürstbistum Münster Stadt Ottenstein,
Dorf Wessum, Bauerschaften Averesch, Graes,
Dorf Wüllen Bauerschaften Ottwick, Quantwick, Sapstedt und Barle
04 Privatgericht Asbeck Droste-Vischering Asbeck, Dorf und Kirchspiel Ahaus
05 Herrschaft Gronau Bentheim-Rheda Stadt Gronau Ahaus
06 Burgmannsgericht Nienborg Burgmänner zu Nienborg Nienborg, Bauerschaft Kallenhard Ahaus [2]

Zeitschiene nach 1802

Friedensgerichte und Tribunale

So wie vorstehend waren die Verhältnisse der Jurisdiktion, als durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803 das Fürstbistum Münster säkularisiert und unterschiedlichen Landesherren als Entschändigung zugeteilt wurde.

Zunächst blieben Untergerichte im Allgemeinen in ihrer bisherigen Wirksamkeit bestehen und nur für die Obergerichtsbarkeit erfolgten von den neuen Landesherren Abänderungen.

Durch Dekret vom 17.12.1811 wurden sämmtliche bisherigen Gerichtsbehörden aufgehoben und eine mit der französischen übereinstimmende Gerichtsverfassung eingeführt. Jedes Kanton erhielt ein Friedensgericht, jedes Arrondissement ein Tribunal erster Instanz.[3]

Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.

Preußische Gerichtsbarkeit

Jurisdiktionsverhältnisse im Kreis Borken

Königliches Kreisgericht Borken

Dem Bezirk des Kreisgerichts untersteht das ganze Kreisgebiet. Das Kreisgericht bestekt: a) aus dem Hauptgericht in Ahaus
b) aus der Gerichtskommission Vreden
c) aus der Gerichtskommission Stadtlohn

Archiv

Literatur

  • Emmermann, Fr.Wilh.: Handbuch für Maires, Beygeordnete. besonders im Großherzogtum Berg (Herborn 1812) ( Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern)
  • Bahlmann, Dr. P.: Der Regierungsbezirk Münster...(Aschendorff 1893)

Fußnoten

  1. Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
  2. Quelle: Olfers, Clemens A. von: Beiträge zur Geschichte der Verfaßung und Zerstückelung des Oberstiftes Münster (1848)
  3. Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden), Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern.
  4. Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812.

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