Kurze Chronik der Familie Kypke/Anhang
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Anhang,
betreffend eine
Kypke’sche Familien-Stiftung.
Ich Endesunterzeichneter, Pastor em. Heinrich Kypke zu Halle a. S., Laurentinsstr. 12 I. habe durch Sammlungen in der Familie zum Ehrengedächtnis der Jubilarin, verw. Frau Pastor Henriette Kypke geb. Burchurdi zu Stargard, Pom., welche am 6. August 1901 durch Gottes Gnade ihr hundertstes Lebensjahr vollendet hat, aber bereits am 2. November ej. a. heimgegangen ist, ein Kapital vou 1050 - eintausend und fünfzig Mark - aufgebracht, womit ich eine Kypkesche Familienstiftung errichte.
Für dieselbe gilt das folgende, am ersten ordentlichen Familientage d.d. Berlin, 15. Oktober 1901 festgesetzte Statut.
§ 1.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Breslau. Sio bezweckt die Unterstützung der Mitglieder der Familie Ky(i u. ü)pke d.h. aller derjenigen Personen, welche in der Familien-Chronik und deren Stammtafeln verzeichnet sind; die Schwiegersöhne und deren Kinder miteinbegriffen, sofern dieselben unterstützungsbedürftig und würdig sind.
§2.
Es steht zu erwarten, dass der Stiftung durch Geschenke, Vermächtmsse pp. und durch jährlich unter den Familienmitgliedern selbst festgesetzte Beiträge weitere Mittel zur Erreichung ihres Zwecks zufliessen. Dergleichen Zuwendungen oder Beiträge werden niemals zurückerstattet.
§ 3.
Das zum Stiftungsvermögen gehörige bare Geld ist nach den für Mündelgelder gesetzlich bestimmten Grundsätzen anzulegen. Die