Landbürgermeisterei
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Der Begriff
Landbürgermeisterei ist die Bezeichnung für eine Gemeinde mit einer besondere Form der Gemeindeverwaltung im Rheinland und teilweise in Westfalen (vgl. Bürgermeisterei). Dabei wurden mehrere kleine Gemeinden zu einer Samtgemeinde unter einem Bürgermeister vereinigt. Dieser ist Vorsitzender der (Land)Bürgermeistereiversammlung, die aus den Gemeindevorstehern und gewählten Abgeordneten besteht. Der Bürgermeister ist alleiniger Gemeindevorstand und Verwaltungsbeamter.
Das System wurde nach französischem Vorbild (Mairie) in napoleonischer Zeit eingeführt. Neben der bis in die 1990er Jahre etablierten Bürgermeistereiverfassung gibt es noch die Gemeinderats- (nord- und süddeutscher Ausprägung) und die Magistratsverfassung. [1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
152 - Landbürgermeisterei - {deu=Landbürgermeisterei}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landbürgermeisterei,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl. 1980