Landgemeinde
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Gemeinde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Gemeinde. |
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Der Begriff
Landgemeinde ist die Bezeichnung für eine Gemeinde auf dem Lande im Unterschied zur Stadtgemeinde. Sie gehört damit zur untersten Ebene der kommunalen Gliederung. Die Landgemeinde kann aus einem oder mehreren Ortsteilen (ehemaligen Ortschaften oder Dörfern) bestehen. [1] [2]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
85 - Landgemeinde - {deu=Landgemeinde, pol=gmina wiejska, rus=сельская община}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landgemeinde,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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- 163 - Ortsgemeinde - {deu=Ortsgemeinde}
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Landgemeinde. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1856,No.2,Außerordntilche Beilage No. 1 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums