Landhelferbrief
Begriffserläuterung
Ein Landhelferbrief diente in der ersten Hälfte des 20 Jhdts. als amtlicher Ausweis zum Nachweis der Ableistung des 6 monatigen Landhelferdienstes. Aussteller war der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Er sollte den Einstieg in Schule und Beruf erleichtern. Der Ausweis beinhaltete über die Personendaten (Nebenstehend: Irmgard Becker) hinaus Angaben über die Eltern und den Geburtsnamen der Mutter.
Eingetragen wurden Zeit und Dauer des Dienstverhältnisses und der Name und die Adresse des als Arbeitgeber fungierenden Landwirtes (Nebenstehend: 1. Landwirt Karl Gohlke in Zielomischel, Kreis Meseritz, 2. Landwirt Julius Rekowski in Zielomischel, Kreis Meseritz). Intergriert in die amtliche Bescheinigung war ein Zeugnis der bescheinigenden Landwirte.