Landschaft (Begriffsklärung)
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Landschaft Begriffsklärung Nach Meyers Konversationslexikon 5. Auflage.
- Die dem Auge sich in der Wirklichkeit darstellende Gegend.
Geographische Landschaft, siehe Landschaften
- Region (Landschaft) GOV Typ,keine gesetzlich definierte Umgrenzung.
- Landschaft GOV Typ (Verwaltungsbegriff, ähnlich wie Provinz)
- Im Staatsrechtlichen Begriff soviel wie Landstände.
- Landwirtschaftliche Kreditvereine, welche zuerst in Preußen entstanden. Die Schlesische Landschaft wurde 1770 gegründet.
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