Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/133
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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Seit dem 18. Jahrhundert aber verbreitet sich die im Schwabenspiegel festgelegte altalamannische Zahlweise. die der salischen entspricht.
Die individuellen Verhältnisse des Stammbaums.
Wenn man die Genealogie auf die Erkenntnis von Zeugung und Abstammung beschränkt gedacht hätte, so wurde sie sich nicht höher als zu einem erweiterten Stammregister entwickelt haben. Zu den direkten Linien von Ascendenten oder Descendenten würden nach den Bedürfnissen der Rechtsgelehrten und Steuerbeamten des römischen Reichs die Verwandtschaftsverhältnisse des Stammbaumschemas hinzugefügt worden sein. Aber der Wissensdrang ging schon sehr früh noch viel weiter. Indem man dem Andenken vergangener Geschlechter eine tiefere Aufmerksamkeit zuwendete und die Schicksale der Nachkommen schärfer beobachtete, individualisirte sich das Interesse an dem Stammbaum immer mehr. Die Entwicklung des Stammbaumes geht mit der der Biographie wenigstens in den neueren Jahrhunderten alsdann Hand in Hand. Wie sich diese Litteraturgattung im modernen Geiste durchaus nach ihrer psychologischen Seite zu vertiefen beginnt, so zieht sie das genealogische Bewußtsein mit Notwendigkeit nach sich und es wäre nicht unmöglich von den moralisirenden Lebensbeschreibungen der Heiligen bis zu der Darwinistischen Biographie der Neuzeit einen Faden zu spinnen, an welchem man als wesentlichste Entwicklung das genealogische Interesse wahrnehmen könnte, welches sich bis zu den physiologischen Phantasien des Romans und Dramas von Zola und Ibsen zu steigern vermochte.
Betrachtet man nun diese Entwicklung im Hinblick auf die zu fordernden Leistungen des Stammbaumes. so ergiebt sich ohne Frage ein steigendes Verlangen nach Vervollständigung dessen, was derselbe sowohl in Bezug auf die Darstellung der in jedem Familienbilde vorgekommenen Zeugungsverhältnisse, wie auch in Bezug aus die für jede einzelne in der Reihe der Generationen zu erwähnende Person mitzutheilen und nachzuweisen haben wird. In Bezug auf beide Punkte war schon bei der Besprechung der Form des