Looszettel
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Als Looszettel (auch: Loszettel) wird die notarielle Ausfertigung eines durch Losentscheid zugefallenen Anteils bei einer Aufteilung von Grundstücken und Sachwerten bezeichnet, häufig bei einer Erbteilung. Vor dem Loswurf, der sogenannten Losung, werden die Anteile dem Wert nach in gleich große Lose gefasst. Unter notarieller Aufsicht ziehen die berechtigten Teilnehmer ein Los. Darauf erstellt der Notar eine Übersicht der zugefallenen Lose. Die Ergebnisse werden in je einer Ausfertigung festgehalten, die von den Teilnehmenden unterschrieben und diesen zugestellt wird.
Weblinks
Artikel [1]. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). mit Quellenbelegen