Losledig
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- losledig
- Wortklasse: Adjektiv und Adverb
- sprachliche Erläuterung: Zusammenfügung aus los u. ledig.
- losledig
Erklärung: im Lehnrecht: nur einem Herrn verpflichtet. - losledig
Erklärung: von Sachen und Rechten gesagt: frei von Rechten Dritter. - losledig
Erklärung: in der Rechtspflege: ohne Entscheidung zur Sache. - losledig
Erklärung: unverheiratet und ohne Kinder.
Quelle
Artikel losledig. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). mit Quellenbelegen
- "ist ein loßlediger knecht des wollenambochs (in hafftonge khomen) [1563", "eine loßledige person [1567]", "baussen der ehe, als sie loßledig und eine magt gewesen [1569]", "ein frembder loßlediger handtwercksgesell [1570]". [W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg. Kierspe 2011].