Magister
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Berufsbezeichnung > Lateinischer Begriff > Akademischer Grad
Magister
Aus magis (lat.), mehr, im höheren Grade, der Vorsteher, Aufseher, Oberster, Meister und damit ein Lehrer, Lehrmeister, Magister (akagemischer Grad), gleichwertig zum Dipolm.
- Im Mittelalter war der magister artium liberalium (lat.) ein Meister der freien Künste.
- Mit dem Titel Magister wurde die Unterichtsbefähigung an den Universitäten gegeben.
- Ein Lehrer, Lehrmeister, Schulmeister. Viele Angestellte im ländlichen Kirchendienst wie z. B. Küster, Organisten usw. wurden gleichzeitig mit den Lehramt betraut. Auf dem Lande wurden sie deshalb auch Magister genannt (auf Grund der allgemeinen akademischer Ausbildung). „Kanst du nicht werden Magister, so bleib ein Küster.“
- Burgimagister, magister civum (lat.), Bürgermeister.
Siehe auch
Weblinks
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 621
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4168513-1 |