Markgrafschaft Mähren
Markgrafschaft Mähren: Kurfürstentümer, Herzogtümer, Grafschaften, große und kleinen Herrschaften, Erzstifte, Hochstifte, Abteien, Reichsstädte und Reichsdörfer, Reichsfürsten und Reichsritter — unübersehbar verwickelte territorialen Verhältnisse im weit über die heutigen Grenzen Deutschlands ausgreifenden HRR. Sie verwalteten Land und Untertanen durch jeweils entsprechend strukturierte Einrichtungen.
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Markgrafschaft Mähren
Übersicht
Landschaftslage
Das „Gebiet an der March" lag zwischen der Böhmisch-Mährischen Höhe, den Ostsudeten, Westbeskiden, Kleinen Karpaten und dem Javornikgebirge Kelten,
Bevölkerung
Bis in die Mitte des 1. vorchristlichen Jahrhunderts bis zum 6. Jahrhundert siedelten hier Germanen (Quaden, Heruler, Rugier, Langobarden), danach Slawen.
Großmährisches Reich
Im 9. Jahrhundert entstand das um 850 tributäre Bindungen an das Ostfrankenreich abschüttelnde Großmährische Reich, nach dessen Zerfall im 10. Jahrhundert Mähren Streitobjekt zwischen Ungarn und Böhmen wurde.
Regenten
- Fürst Moimir I. (um 1822-846)
- Rastislaw (846-870)
- Sklagamar (870-871)
- König Swatopluk I. (871-894)
- } Swatopluk II. (894-899)
- } Moimir II. (894-904) +907
Das Reicht zerfällt und geht an Ungarn und Böhmen über.
Landesherrschaft
Nach kurzer Herrschaft Polens zu Beginn des 11. Jahrhunderts fiel Mähren 1029 an Böhmen und wurde den nachgeborenen böhmischen Herzogssöhnen zugeteilt.
Markgrafschaft
1182 erhielt Mähren von Kaiser Friedrich 1. Barbarossa die Reichsunmittelbarkeit als Markgrafschaft, blieb aber lehnsrechtlich an Böhmen gebunden und nur über dieses dem Reich angeschlossen.
Danach erlebte Mähren bedeutenden Zuwachs an deutscher Bevölkerung. Hauptstadt wurde Olmütz (bis 1641), dann Brunn. Nach dem Aussterben der Markgrafen gab Karl IV. 1349 Mähren seinem Bruder Johann Heinrich. Mit dem Aussterben dieser Linie fiel Mähren an den König von Böhmen, danach an den späteren Kaiser Sigmund, der es 1423 seinem Schwiegersohn Herzog Albrecht von Österreich überließ.
Nach dem Tod seines Sohnes Ladislaus Postumus 1457 kam es 1479 an Ungarn und dann an Böhmen. 1526 fiel Mähren mit Böhmen nach der Schlacht von Mohacs endgültig an Österreich.
Herrschaftsgebiet
Die Markgrafschaft Mähren umfaßte die Kreise Olmütz, Hradisch, Brunn, Znaim und Iglau.
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss
1849 wurde Mähren Kronland in Österreich.
Landesherren
- Am 28. 10. 1918 wurde Mähren Teil der Tschechoslowakei.
- 1938 löste das Münchener Abkommen die Landeshoheit auf, grenzte das nördliche, deutsch besiedelte Mähren-Schlesien als Regierungsbezirk Troppau vom tschechisch besiedelten Mittelmähren ab und gliederte das vorwiegend deutsch besiedelte Südmähren dem Regierungsbezirk Niederdonau an. Von März 1939 bis Mai 1945 bildete das verbleibende Mähren zusammen mit einem ebenfalls verkleinerten Böhmen das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren. Nach 1945 stellte die dritte tschechoslowakische Republik unter Vertreibung von etwa einer Million Deutschen die alten Landesgrenzen wieder her. [1]
Literatur
- Schwoy. F. J.. Topographie vom Markg tluim Mahren. Bd. l-3 (Wien 1793)
- Codex diplomati et epistolaris Moraviae. hg. v. Chlumecky u. a., Bd. 1 (1836)
- Peterka, O.: Rechtsgeschichte der böhmiscl Lander, Bd. 1-2 (1923), Neudruck 1965:
- Bretholz: Geschichte Mährens. Bd. 1-2 (I893)
- Bretholz: Geschichte Böhmens und Mährens, Bd. 1-4 (1921)
- Kartographische Denkmaler der Sudetenländer, hg Brandt. B.. 10 Hefte (1930)
- Sudentendeutsches Ortsnamenbuch. hg. v. Gierach. K.-Schwarz. E. (1932-38)
- Grögler. A.: Das Landkartenwesen von Mähren und Schlesien von Beginn des 16. Jhdts. (1943)
- Krallen, W., Atlas zur Geschichte der deutschen Ostsiedlung, (1958)
- Schwarz:. E., Volkstumsgeschichte der Sudetenlander. Bd. 2: Mähren-Schlesien (1966)
- Giassl,H., Der mährische Ausgleich (1967)
- Handbuch der Geschichte der böhmischen Länder, hg. v. Bosl. K., Bd. 1-4 (1967)
- Schacher!, L: Mähren (1968)
- Seibt.F.. Deutschland und die Tschechen (1974).
Fußnoten
- ↑ Quelle: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.