Fahrhauer
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Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Ein Fahrhauer ist eine Aufsichtsperson im Bergbau, die in der Regel unter Anleitung eines schichtführenden Steigers in einem Teilbereich des Steigers oder bei Spezialaufgaben Aufsichtsaufgaben tätigt. Sie ist in dieser Aufsichtsfunktion der Vertreter ihres zuständigen Steigers. Fahrhauer haben keine Bergschule absolviert, sie haben ihre Befähigung zur Aufsichtsperson durch eine Prüfung bei der Bergbehörde nachgewiesen. Zum Fahrhauer werden nur erfahrene Hauer bestellt. Es gibt Grubenfahrhauer, Maschinenfahrhauer und Elektrofahrhauer. Fahrhauer sind als Aufsichtspersonen technische Angestellte des Betriebes.
- Ein besonders erfahrener Hauer, der länger als 10 Jahre unter Tage tätig und mindestens 35 Jahre alt war, konnte bei Eignung zum Fahrhauer bestellt werden. Er musste dafür sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung wurde in einem sogenannten Fahrhauerkurs, der als Befähigungsnachweis galt, nachgewiesen. Fahrhauer sind verantwortliche Personen im Sinne des Bundesberggesetzes und erhielten ein Bestellschreiben.