Matrikel ritterschaftlicher Güter in Westfalen
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Matrikel ritterschaftlicher Güter in Westfalen. Im königlich-preußischen Gesetz vom 27.03.1824 betreffend die Anordnung der Provinzialstände in Westfalen wurde die Einrichtung von vier Ständen festgelegt. Der zweite Stand bestand aus der Ritterschaft. Sie bildete den größten Block der verbliebenen Grundbesitzer des alten Reiches und verfügte in den meisten Fällen über die ererbten Archive mit den Aufschreibungen über die Erbgüter der ritterschaftlichen Grundherren aus den Zeiten des alten Reiches. Kennt man den damaligen Grundherrn des Hofes seiner Vorfahren, erleichtert dies die Suche nach dem relevanten Archiv.
Die Lage des Hofes eines gesuchten Hofes im Münsterland und dafür zuständigen Grundherren findet der Interessierte im Band 52 der westfälischen Beiträge zur Familienforschung Höfe des Münsterlandes und ihre grundherrlichen Verhältnisse.
Die Matrikel ritterschaftlicher Güter in der Provinz Westfalen 1830-1886 Westfalen und Nachweis ihrer Archive sind erfasst in dem gleichnamigen Aufsatz des vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe herausgegebenen Buch "Westfälische Quellen und Archivverzeichnisse, Band 13, Tradita Westfaliae, 1987, ISSN 0722-3870, S. 597 bis 707, einschließlich Register.
Hilfreich ist weiter der Band "Adelsarchive in Westfalen" welcher unter der ISBN Kennung 3-79923-0711-1 von den "Vereinigten Adelsarchiven e.V." 1998 herausgegeben wurde. Da einige Adelsarchive von Kommunen aufgekauft wurden, ist es im Einzelfall sinnvoll als weiteres Buch das "Handbuch der Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen" zur Hand zunehmen. Es wurde herausgegeben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Jahr 1996 unter der ISSN 09646-0594.