Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/008
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
1. Heft | 2. Heft | |
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Geschlechtes, in forma Feudi promiscui, belehnt mit Schloss und Herrschaft Bürgel und dazu gehörigen Höfen, nämlich mit dem grossen Hof zu Bürgel, dem Hof auf dem Driesch, dem Hof auf der Scheuren, dem hohen Hof zu Bomberg und dem Hof zu Kniprodt, samt allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten, Jagden und Fischerei, Curmöden, Aeckern, Gehölz und Holzbrüchten, wie auch der Höfe Abnutzung, Wiesen, Bonden, Weiden, Rheins-Anstoss und Anwachs; sodann auch mit der Weingerechtigkeit in Königswinter, Beuel und Rheidt: so wie das alles Graf Wilhelm Wirich von Falckenstein inne gehabt. In gleicherweise hat derselbe Erzbischof im J. 1716 den Grafen Bertram Carl von Nesselrode belehnt. Die beiden Söhne desselben, Franz Bertram Arnold und Franz Wilhelm Anton, empfingen vom Erzbischof Clemens August im J. ] 746 gemeinschaftlich die Belehnung. Nachdem die Erzstiftischen Lehengüter im Lande von dem Berge im J. 1803 dem Herzogtum Berg einverleibt worden, ist Johan Franz Joseph Graf von Nesselrode am 23. Juny 1804 von Herzog Wilhelm zuletzt belehnt worden — und zwar auch noch mit der oben erwähnten Weingerechtigkeit. Dagegen heisst es in einem Verzeichniss der zum Rittersitz gehörigen Lehenstücke vom J. 1765 also: „Von dieser Gerechtigkeit findet sich keine Nachricht; es steht also zu vermuthen, dass selbige nicht mehr bey dem Hause Bürgel gewesen seye, als im J. 1698 den 1. August die erste Belehnung ertheilt worden". — Schliesslich bemerkt, betrug der Kaufpreis 13500 Rthlr.
Die Erben des Daem Quad Herrn zu Landscron.
Nachdem das alte Geschlecht von Landscron im vierzehnten Jahrhundert im Mannstamm erloschen ist die Herrschaft dieses Namens unter zwei Herren vertheilt. Den einen Theil besitzt Ritter Gerhard von Eynenberg Schwiegersohn des Ritters Gerhard von Landscron, den andern Friederich Herr zu Thomberg, der eine Enkelin besagten Ritters zur Gattin hatte. Friederichs eine Tochter, Irmswind von Thomberg