Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/041
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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Zeit an die Herren Hurth von Schoeneck, Erbgenahmen des Herrn von Birgel, gekommen. Seit 1522 bis etwa 1553 findet sich Carsilius von Engelstorff genannt Meroetgen als Statthalter. Wilhelm von Harff Herr zu Alsdorf und Hürth, 1555 ernannt, bekleidete das Amt noch 1575. Sein Nachfolger, Albrecht von Loevenich, führt blos den Titel Verwalter oder Baumeister. Um 1622 fungirt Franz Heinrich von Pützfeld zu Calmund, wieder als Statthalter. Im J. 1667 bekennt Maria von Hetzingen zu Eschweiler Wittwe von Rottkirchen, dass nachdem auf Absterben ihres Bruders Johan Werner von Hetzingen die zum Hause Eschweiler gehörige Erbstatthalterei der Propsteilichen Mannkammer zu Aldenhoven erledigt und auf sie als nächste Erbin ihres Bruders gefallen sei, sie auch darauf von Ihro Fürstlichen Durchlaucht vermittels Befehl de 9. Novembris 1666 darbei kräftig manutenirt worden: dass sie besagtes Amt ihrem Schwiegersohne Wilhelm Degenhard Frh. von Hompesch Herrn zu Bolheim übertragen habe. Aber die Statthalterei war kein Erbamt. Und der gegenwärtig fungirende Statthalter, Freiherr von Elmpt zu Burgau, ist gewiss bis zu seinem Tode im Amte verblieben. Ohne Zweifel hatte derselbe seine Ernennung von Seiten des Domcapitels. Dieses mochte wohl der Ansicht sein, dass die Mannkammer nicht blos für die Propsteilichen, sondern mehr noch für die Domcapitularischen Lehengüter bestehe, und dass ihm die Ernennung eines Statthalters zukomme. Erst 1671 ist Freiherr von Hompesch anerkannt worden. Nach Tod desselben, 1681 haben die Capitularen des Erz- und Domstifts Cöln seinem Sohne Philip Werner Frh. von Hompesch Herrn zu Bolheim die Stelle verliehen. Derselbe ist aber wohl wenige Jahre nachher gestorben. Sein Nachfolger ist seit etwa 1687 Franz Arnold Hoen von Cartyls zu Dürboslar. Die nächstfolgenden Statthalter vermag ich nicht vollständig herzuzählen. Ich finde 1746 Johan Wilhelm Frh. von Hompesch zu Bolheim, und 1768 bis 1792 Freiherren von Geyr.
Zu der Mannkammer zu Aldenhoven gehörte der Propstey-Wald, auf welchem die Vasallen ihre Holzgerechtigkeit hatten. Für diesen Wald bestanden zwei Holzgräfen, einer vom Adel, der andere bürgerlich. Dieselben wurden auf den