Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/059
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
1. Heft | 2. Heft | |
Inhalt des 2. Heftes | |
<<<Vorherige Seite [058] |
Nächste Seite>>> [060] |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Tode, im J. 1684 ist dessen Antheil an der Herrschaft Frechen auf längere Zeit in Pachtung gegeben worden, bis im Jahre 1713 die Palandischen Erbgenahmen diesen Antheil ihrem Miterben Adolph Reiner Anton Frh. von Gelder gegen Erlegung von 2000 Goldgulden eigentümlich überlassen haben.
Ich komme jetzt zu einem Herrn, der gleichfalls eine Hälfte von Frechen und Bachern besessen. Derselbe heisst Floris Graf zu Culenburg, Freiherr zu Palant, Wittern und Werdt, Herr zu Kintzweiler, Engelstorff, Frechen, Bachern und Wildenberg. Derselbe war mit Elisabeth Gräfin von Manderscheid-Schleiden, und dann mit Philippa Sydonia Gräfin von Manderscheid-Geroltstein, verheirathet. Aus letzterer Ehe stammt der jüngere Floris Graf zu Culenburg, welcher kinderlos gestorben. Die Tochter erster Ehe, Elisabeth Gräfin zu Culenburg, ist die Gattin des Jacob Markgrafen zu Baden und Hochherg geworden. Aus dieser Ehe stammt Markgräfin Anna, welche einen Herrn geheirathet, dessen Name und Titel 1618 also lautet: Wolradt Graf und Herr zu Waldeck, Pyrmont und Culenburg, Herr zu Kintzweiler, Engelsdorf, Frechen, Bachern und Wildenberg. — Im J. 1693 hat Elisabeth Charlotte verwittibte Fürstin zu Waldeck, Gräfin zu Pyrmont und Culenburg, geborne Gräfin zu Nassau, den Alexander Dircking zum Vogtsverwalter ihres Antheils der Herrschaften Frechen und Bachern dergestalt ernannt, dass er anstatt des bisherigen Vogtes und jetzigen Amodiatoris, Adolph Weipeler, die Justiz in Civilibus et Criminalibus administriren helfen und alles dasjenige was einem ehrliebenden Vogtsverwalter zustehet und gebührt, jedesmal treulich verrichten solle. Acht Jahre später gehört dieser Antheil besagtem Adolph von Weipeler Herrn zu Forst eigenthümlich.[1] Von den Erbgenahmen von Weipeler hat nun Adolph Keiner Anton Frh. von Gelder denselben im J. 1712 mit einer Summe von ungefähr 14C00 Rthlr erworben.
Noch ist zu erwähnen, dass einige Herren zu Breidenbent
- ↑ Am 15. May 1702 findet sich Herr von Weipeler, neben Freiherrn von Gelder, Grafen von Wonsheim und von Merode (Herrn der Spiesburg), und der Gemeinde zu Frechen, als Collator des dortigen Altars St. Catharinae.